Trockenheit und Hitze haben in diesem Sommer in den Landkreisen Ansbach und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim bereits zu zahlreichen Flächen- oder Waldbränden geführt. Wer unterwegs Feuer oder Rauch bemerkt, sollte folgende Maßnahmen ergreifen.
Wer unterwegs in der Natur Feuer oder Rauch bemerkt, sollte nicht zögern. Bereits beim Verdacht auf einen Vegetationsbrand ist es sinnvoll, sofort die 112 anzurufen, erklärt Rainer Weiskirchen, Kreisfeuerwehrsprecher im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim. „Je früher ein Brand entdeckt wird, desto besser sind die Chancen, ihn schnellstmöglich zu löschen und unter Kontrolle zu bringen”, sagt er.
Wichtig bei einem Feuer-Notruf sei, eine möglichst genaue Orts- beziehungsweise Anfahrtsbeschreibung zu geben. So kann die Feuerwehr den Brandherd schneller finden und bekämpfen. Für die Feuerwehr kann es auch hilfreich sein, wenn sie zum Beispiel am Wegrand von den Melderinnen und Meldern erwartet und anschließend eingewiesen wird. Das ist besonders hilfreich, wenn noch keine Rauchschwaden sichtbar sind und das Feuer aus der Ferne nicht zu sehen ist.
Feuerwehren verwenden bei ihrer Arbeit rot-weiße Leitkegel, darauf weist der Kreisfeuerwehrsprecher hin. Sie werden an Straßen und Wegen auf die Seite gelegt, um nachrückenden Kräften den Weg zu zeigen. Diese Leitkegel sollten Waldbesuchende sowie Spaziergängerinnen und Spaziergänger unbedingt liegen lassen.
Selbst aktiv zu werden und das Feuer eigenmächtig zu löschen, davon rät Weiskirchen eher ab. „Das kann mitunter gefährlich werden. Gerade wenn das Feuer zu groß ist, sollte man lieber keine Löschversuche starten, sondern sich in Sicherheit bringen.” Löschversuche sind nur dann angebracht, wenn man sich nicht selbst in Gefahr begibt. Hat man am Ort des Feuers Rauch eingeatmet, sollte man sich entweder vor Ort vom Rettungsdienst untersuchen lassen oder im Anschluss einen Arzt aufsuchen.
Wer ein Feuer meldet, muss sich keine Sorgen vor eventuell anfallenden Kosten machen. Wer in gutem Glauben einen Wald- oder Feldbrand meldet, erhält keine Rechnung oder Anzeige.
An die Menschen selbst appelliert Feuerwehrsprecher Weiskirchen, sich umsichtig zu verhalten und nicht selbst Brände zu verursachen. In den Wäldern etwa besteht in Bayern zwischen 1. März und 31. Oktober absolutes Rauchverbot: Zigarettenglut und brennende Streichhölzer können hier in Trockenperioden verheerende Folgen haben. Auch bei Fahrten mit dem Auto dürfen keine brennenden Zigaretten aus dem Fenster geworfen werden.
In einem Wald oder auch in weniger als einhundert Meter Entfernung darf laut dem Bayerischen Waldgesetz grundsätzlich kein offenes Feuer angezündet oder verwendet werden. Für Ausnahmen muss eine Genehmigung vorliegen. Grill- oder Feuerstellen außerhalb dieses Bereiches sind ordnungsgemäß zu beaufsichtigen und gegebenenfalls zu löschen, insbesondere wenn die Gefahr vom Funkenflug besteht. Mit Kraftfahrzeugen sollte in den Hitzeperioden nicht auf Waldwegen oder auf Grasflächen gefahren werden. Vom heißen Auspuff beziehungsweise dem Katalysator geht eine erhebliche Brandgefahr aus.