Von den 100 Beschuldigten in den neueren Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts zu islamistischem Terrorismus besitzt jeder Fünfte einen deutschen Pass. Das geht aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Frage des Unionsabgeordneten Michael Breilmann (CDU) hervor, die der Bundestag veröffentlicht hat. Von den 20 deutschen Beschuldigten in Verfahren, die zwischen Anfang Januar und Ende September eingeleitet wurden, besitzen den Angaben zufolge 11 noch eine weitere Staatsangehörigkeit.
Im Oktober hat die Bundesanwaltschaft außerdem drei mutmaßliche IS-Unterstützer festnehmen lasen, einen Iraner, einen Deutschen und einen Libyer, wie aus den jüngsten Mitteilungen der Bundesanwaltschaft hervorgeht.
Mit 35 Tatverdächtigen bilden nach der Regierungsantwort Syrer die größte Gruppe unter den Beschuldigten der im ersten Dreivierteljahr eingeleiteten 97 Verfahren des Generalbundesanwalts mit Bezug zum islamistischen Terrorismus. 24 der beschuldigten mutmaßlichen Islamisten seien Staatsbürger Afghanistans, teilte Justiz-Staatssekretär Benjamin Strasser (FDP) mit. Deutsche Staatsbürger bildeten die drittgrößte Gruppe.
Jeweils vier Beschuldigte sind laut Ministerium Staatsbürger Russlands, der Türkei und des Irak, wobei die vier beschuldigten türkischen Staatsbürger auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Die Verfahren gegen mutmaßliche Extremisten betreffen den Angaben zufolge überwiegend Straftaten, die im Ausland begangen wurden und im Zusammenhang mit den Taliban oder dem sogenannten Islamischen Staat (IS) stehen. Der Großteil der nicht eingestellten Verfahren wurde aus Karlsruhe wegen minderer Bedeutung an die Landesstaatsanwaltschaften abgegeben. Eingestellt wurden Verfahren etwa mangels Tatnachweises oder aus Gründen, die bei Auslandstaten ein Absehen von der Verfolgung nach sich ziehen.
Seit dem 4. September 2015 gab es in Deutschland zwölf Ereignisse, die das Bundeskriminalamt (BKA) als vollendete islamistische Anschläge einstuft, wie das Bundesinnenministerium auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Matthias Moosdorf mitteilte. Moosdorf hatte diesen Stichtag gewählt. In der Nacht vom 4. zum 5. September 2015 hatte die damalige Kanzlerin Angela Merkel (CDU) entschieden, die Grenzen trotz des stark gestiegenen Migrationsdrucks nicht zu schließen.
Bei sieben dieser zwölf Anschläge gab es Todesopfer. Das Ministerium weist allerdings darauf hin, dass eine abschließende Einstufung eines Angriffs als islamistisch motiviert erst dann möglich ist, wenn alle relevanten Erkenntnisse vorliegen. Zu einzelnen Sachverhalten, die noch Gegenstand von Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden seien, könne daher noch keine Auskunft erteilt werden.
In den ersten drei Quartalen dieses Jahres hat der Generalbundesanwalt nach Auskunft des Bundesjustizministeriums zudem Ermittlungsverfahren gegen 18 mutmaßliche Rechtsextremisten eingeleitet sowie sieben Verfahren mit Bezug zum Linksextremismus gegen 27 Beschuldigte. Die 84 Verfahren zum sogenannten auslandsbezogenen Extremismus gegen 83 Beschuldigte und gegen Unbekannt richteten sich hauptsächlich gegen türkische Staatsbürger sowie Syrer, Iraker und Deutsche. Zu den Gruppierungen des „auslandsbezogenen Extremismus“ zählen die deutschen Sicherheitsbehörden unter anderem die verbotene kurdische Arbeiterpartei (PKK) sowie die rechtsextremistische türkische „Ülkücü“-Bewegung. Nicht in der Statistik enthalten sind verdeckt geführte Ermittlungsverfahren.
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