Iran-Abkommen: Was geregelt ist – und was nicht | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 18.06.2026 03:20

Iran-Abkommen: Was geregelt ist – und was nicht

Der Text des Rahmenabkommens ist nun bekannt - doch vieles bleibt unklar. (Symbolbild) (Foto: Hussein Malla/AP/dpa)
Der Text des Rahmenabkommens ist nun bekannt - doch vieles bleibt unklar. (Symbolbild) (Foto: Hussein Malla/AP/dpa)
Der Text des Rahmenabkommens ist nun bekannt - doch vieles bleibt unklar. (Symbolbild) (Foto: Hussein Malla/AP/dpa)

Der Wortlaut des Rahmenabkommens zwischen den USA und dem Iran ist nun bekannt. Ein hochrangiger US-Regierungsbeamter hatte ihn öffentlich gemacht, nachdem mehrere Medien bereits eine frühere Fassung des Textes in Umlauf gebracht hatten. Die Vereinbarung soll mit sofortiger Wirkung in Kraft treten - nachdem US-Präsident Donald Trump und der iranische Präsident Massud Peseschkian sie in der Nacht unterzeichnet hatten. In den 14 Punkten bleiben aber einige Fragen offen.

Was regeln die Punkte des veröffentlichten Textes?

Explizit gibt der Text gleich zu Beginn ein „sofortiges und dauerhaftes Ende des Kriegs an allen Fronten, auch im Libanon“ vor. So sollen beide Seiten und ihre Verbündeten von weiteren kriegerischen Handlungen absehen. Welche Verbündeten gemeint sind, bleibt offen.

Zudem verweist der Text an verschiedenen Stellen auf weitere Verhandlungen hin. Innerhalb von 60 Tagen soll eine endgültige Vereinbarung getroffen werden - der Zeitraum kann jedoch verlängert werden.

Ebenfalls recht deutlich ist die Aufhebung der gegenseitigen Seeblockaden in der Straße von Hormus geregelt. Der Iran soll innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung möglicherweise verlegte Seeminen in der Meerenge räumen. 

Die USA sollen ihrerseits jedoch nicht nur die Blockade für Schiffe aufheben, die iranische Häfen anlaufen oder verlassen. Die US-Seite sagt auch zu, Sanktionen auf den iranischen Energiehandel ab Unterzeichnung des Rahmenabkommens und bis zu deren Aufhebung auszusetzen. Nach einer endgültigen Vereinbarung sollen dann sämtliche Sanktionen gegen den Iran aufgehoben werden.

Was ist im Text nicht geregelt?

Gleich der erste Paragraf sieht auch ein Kriegsende zwischen Israel und der proiranischen Hisbollah-Miliz im Libanon vor. Er verpflichtet die „Verbündeten“ der USA und des Irans zu dessen Einhaltung. Ein Abzug israelischer Truppen aus dem Libanon - wie zuletzt auch immer wieder vom Iran gefordert - steht nicht im Text.

Es gibt eine Reihe offener Fragen: Was geschieht etwa, wenn Verbündete der USA oder des Irans, wie Israel oder die libanesische Hisbollah, gegen das Rahmenabkommen verstoßen? Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hatte am Montag gesagt, der Kampf gegen den Iran und seine Verbündeten in der Region sei nicht abgeschlossen. Israels Armee werde in „Sicherheitszonen“ im Gazastreifen, im Südlibanon und in Syrien bleiben, „so lange wie nötig“. 

Es gibt weitere offene Fragen: Wird sich die Hisbollah-Miliz an eine Waffenruhe halten, solange Israel als „Schutzzonen“ deklarierte Gebiete im Südlibanon besetzt hält? Und wie wird sich der Iran verhalten, sollten die militärischen Auseinandersetzungen zwischen Israel und der Hisbollah weitergehen? Wird er seine Drohung dann wahr machen und Israel angreifen?

Auch die islamistische Hamas im Gazastreifen gehört zu den Verbündeten des Irans. Gilt die Feuerpause dann auch für den Gazastreifen? 

Fragen um das iranische Atomprogramm sind nahezu ausgespart. Die Islamische Republik wiederholt in der Vereinbarung ihre offizielle Position, niemals Atomwaffen zu produzieren. Die Mindestmaßnahme sei eine Verdünnung des gelagerten hochangereicherten Urans unter Aufsicht der IAEA. Dieser Zusatz war laut CNN in einem früheren Entwurf, auf den sich US-Präsident Trump und der iranische Parlamentspräsident Mohammed Bagher Ghalibaf geeinigt hatten, nicht aufgeführt. 

Weitere Aspekte sollen in einer endgültigen Vereinbarung geklärt werden. Der Zeitraum von 60 Tagen erscheint hierbei als knapp. Verhandlungen zum in Wien geschlossenen Atomdeal von 2015 dauerten fast zwei Jahre. Das Portal „Politico“ berichtet unter Berufung auf US-Quellen, der Iran habe hinter den Kulissen bereits größere Zugeständnisse beim Atomprogramm gemacht.

Keine explizite Erwähnung findet die iranische Forderung, in Zukunft Gebühren für die Schiffsdurchfahrt durch die Straße von Hormus zu verlangen. Die gebührenfreie Schifffahrt durch die Straße von Hormus gilt aber nur für das Verhandlungsfenster von 60 Tagen. Zukünftige Regeln soll der Iran mit dem Oman erörtern - im Dialog mit anderen Anrainerstaaten des Persischen Golfs.

Zudem fehlen Forderungen, die die USA noch bis Ausbruch des Kriegs Ende Februar eingebracht hatten: Eine Einhegung des iranischen Raketenprogramms und ein Ende der Unterstützung regionaler Milizen wie die Hisbollah im Libanon oder die Huthi im Jemen. 

Was bleibt unklar in dem Rahmenabkommen?

Das Portal „Axios“ berichtet unter Berufung auf US-Beamte, der Iran erhalte schrittweise Leistungen, wenn Bedingungen erfüllt würden. Genauer ist das in dem Text nicht festgelegt. 

Zu den undeutlich formulierten Leistungen zählt etwa die Freigabe iranischer Vermögenswerte - ein technisch und rechtlich nach Expertenmeinung kompliziertes Unterfangen. Sanktionserleichterungen könne der US-Präsident zwar mit Ausnahmegenehmigungen, wenn diese mit nationalen Sicherheitsinteressen begründet werden, gewähren, erklärt Sascha Lohmann von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin. Dies gelte jedoch nur, bis ein finales Abkommen erzielt sei. Dann müsse der Kongress zustimmen.

Von einer Aufhebung der Sanktionen hängt maßgeblich ab, ob ein mindestens 300 Milliarden US-Dollar schwerer Wiederaufbaufonds Erfolg hat. Nach „Axios“-Informationen sollen die Gelder von privaten Investoren aus den Golfstaaten sowie aus Asien kommen. Die Initiative erinnert an Investitionsinitiativen zum Aufbau von Gaza, die bisher nicht zustande gekommen sind.

Wer kann welche Erfolge verbuchen?

Bis zum Kriegsbeginn am 28. Februar war die für den internationalen Energiehandel wichtige Straße von Hormus für den Schiffsverkehr offen. Als Reaktion auf den Angriff der USA und Israels blockierte Teheran die Meeresenge dann fast komplett. Nun kann der Iran die Wiedereröffnung an Zugeständnisse knüpfen. 

Ein Aussetzen der Ölsanktionen gegen den Iran während der weiteren Verhandlungen könnte dem Land massive zusätzliche Einnahmen bescheren. Das Ende der US-Seeblockade iranischer Häfen erlaubt der Führung in Teheran beispielsweise, unterbrochene Lieferketten wieder herzustellen. 

Durch die Straße von Hormus liefen rund 20 Prozent des weltweiten Energiehandels. Dass jetzt wieder Öl und Gas aus der Golfregion kommen, dürfte nicht nur bei der US-Regierung, sondern international für Aufatmen sorgen.

© dpa-infocom, dpa:260618-930-240489/1


Von dpa
north