Jesuitenpater nach Klimablockade rechtskräftig verurteilt | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 05.11.2024 15:36

Jesuitenpater nach Klimablockade rechtskräftig verurteilt

Der Jesuitenpater hatte sich in Nürnberg mit einer Hand auf dem Bahnhofsplatz festgeklebt und so den Verkehr blockiert. (Symbolbild) (Foto: Lennart Preiss/dpa)
Der Jesuitenpater hatte sich in Nürnberg mit einer Hand auf dem Bahnhofsplatz festgeklebt und so den Verkehr blockiert. (Symbolbild) (Foto: Lennart Preiss/dpa)
Der Jesuitenpater hatte sich in Nürnberg mit einer Hand auf dem Bahnhofsplatz festgeklebt und so den Verkehr blockiert. (Symbolbild) (Foto: Lennart Preiss/dpa)

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat eine Verurteilung des Jesuitenpaters Jörg Alt wegen Nötigung nach einer Klima-Straßenblockade bestätigt.

Der Jesuitenpater hatte sich den Angaben nach im August 2022 mit rund 40 weiteren Menschen der Gruppen Letzte Generation und Extinction Rebellion auf dem Bahnhofsplatz in Nürnberg festgeklebt und so den Verkehr in beide Fahrtrichtungen blockiert. Mit der Aktion wollten die Beteiligten demnach auf die fortschreitende Klimaerwärmung aufmerksam machen.

Das Amtsgericht Nürnberg hatte Alt deshalb im November 2023 wegen Nötigung in 13 Fällen zu einer Geldstrafe von 1.125 Euro verurteilt. Das Landgericht reduzierte die Geldstrafe in einer Berufungsverhandlung auf 500 Euro wegen zehn Fällen der Nötigung.

Sitzblockade als Notstandshandlung?

Der Jesuitenpater sah seine Beteiligung an der Sitzblockade aber als Notstandshandlung gerechtfertigt und ging deshalb in Revision. Damit hatte er vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht keinen Erfolg. 

Der Senat vertrat die Auffassung, dass eine Rechtfertigung der Sitzblockade durch Notstand bereits daran scheiterte, dass dem Jesuitenpater mehrere mildere Mittel zur Verfügung gestanden hätten. Nach Überzeugung der Richter hätte Alt auf legalem Wege etwa von seiner Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen oder das direkte Gespräch etwa mit Regierungsmitgliedern suchen können. Zudem sahen sie in der Blockade die Voraussetzungen für eine Nötigung gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:241105-930-279706/1


Von dpa
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