Keine verheißungsvolle kosmische Botschaft, sondern ernüchternd irdischer Ärger: Wer unerwartet eine Rechnung oder ein Inkassoschreiben wegen eines angeblich abgeschlossenen Abos für Horoskop-Webseiten erhält, sollte nicht vorschnell zahlen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland rät stattdessen, erst einmal alles sorgfältig zu prüfen und sich nicht unter Druck setzen zu lassen.
Hintergrund für die Warnung seien aktuelle Beschwerden beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren über verschiedene Online-Horoskopdienste: Viele Verbraucher berichteten, sie hätten aus ihrer Sicht kostenlose oder nur testweise Angebote genutzt und später hohe Rechnungen oder Inkassobriefe erhalten. Als Anbieter tauchten dabei immer wieder ein in London registriertes Unternehmen, aber auch Webseitenbetreiber aus den USA auf. Die Seiten wechselten dabei regelmäßig: Neue gehen online, während alte verschwinden.
Grundsätzlich stellt sich bei solchen Online-Angeboten immer die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, erklärt das EVZ. Nach EU-Recht muss klar erkennbar sein, wenn ein Klick eine Zahlungspflicht auslöst.
Außerdem bedeute ein Inkassoschreiben nicht automatisch, dass eine Forderung auch berechtigt ist. Im Gegenteil: Häufig entbehrten die Forderungen einer Rechtsgrundlage oder seien überhöht, so die Verbraucherschützer.
Das EVZ rät Betroffenen, Folgendes zu tun:
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