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Veröffentlicht am 22.05.2026 11:01

Kind im heißen Auto entdeckt? So sollte man nun handeln

Pralle Sonne und der Innenraum wird zum Backofen: Parkende Autos in der Sonne können sich „innerhalb kürzester Zeit“ stark aufheizen – besonders gefährlich für Kleinkinder und Tiere. (Foto: Karolin Krämer/dpa-tmn)
Pralle Sonne und der Innenraum wird zum Backofen: Parkende Autos in der Sonne können sich „innerhalb kürzester Zeit“ stark aufheizen – besonders gefährlich für Kleinkinder und Tiere. (Foto: Karolin Krämer/dpa-tmn)
Pralle Sonne und der Innenraum wird zum Backofen: Parkende Autos in der Sonne können sich „innerhalb kürzester Zeit“ stark aufheizen – besonders gefährlich für Kleinkinder und Tiere. (Foto: Karolin Krämer/dpa-tmn)

Bei sommerlichen Temperaturen kann sich der Innenraum eines Autos in kürzester Zeit auf gefährliche Werte aufheizen. In einer Versuchsreihe des ADAC stellte man ein Auto in der prallen Sonne ab und nahm Messungen im Innenraum vor. Die Außentemperatur lag dabei sogar dauerhaft unter 30 Grad. Doch der Innenraum wurde zum Backofen.

Schon nach einer halben Stunde wurden über 50 Grad erreicht. Nach eineinhalb Stunden kletterte das Thermometer auf den Höchstwert von 59,1 Grad. Doch auch ohne hochsommerliche Lufttemperaturen kann sich ein Auto durch direkte Sonneneinstrahlung durch die Scheiben „innerhalb kürzester Zeit“ stark aufheizen und zum „Treibhaus“ werden.

Speziell für Kleinkinder oder Tiere herrscht bei diesen Bedingungen absolute Lebensgefahr. Daher sollten sie immer mit aus dem Auto genommen, werden, auch wenn man nur mal ganz kurz in den Supermarkt möchte. Da hilft auch keine Scheibe, die einen kleinen Spalt offen stehengelassen wird. Denn auch leicht geöffnete Fenster haben dem ADAC zufolge nur einen sehr geringen Einfluss auf die Innenraumtemperatur. 

Gefahr in Verzug - ein Kind wird im parkenden Auto entdeckt

Wer ein Kind, eine hilflose Person oder ein Tier in einem in der Sonne abgestellten Auto entdeckt, sollte handeln, raten der ADAC und die Prüforganisation GTÜ. Man könnte zunächst etwa an die Scheibe klopfen und prüfen, ob es den Insassen gut geht. 

Ist etwa ein Kind noch bei Bewusstsein, sollte Außenstehende versuchen, schnellstmöglich die Eltern oder die Aufsichtspersonen zu finden. 

Wenn das nicht sofort und das Kind zeigt Überhitzungserscheinungen zeigt: Notruf über 112 alarmieren. Anzeichen können etwa starkes Schwitzen oder Apathie sein, oder bei einem Hund starkes Hecheln.

Nur im äußersten Notfall: Scheibe selbst einschlagen

Nur bei einer akuten Notsituation, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, kann es gerechtfertigt sein, die Scheibe mit einem geeignetem Gegenstand, etwa einem Stein, selbst einzuschlagen. Wichtig ist, dass man weder sich noch das Kind dabei verletzt. Und: nach Möglichkeit auch nochmals die Leitstelle der alarmierten Rettungskräfte informieren oder sich diesbezüglich Handlungsanweisungen geben lassen.

Notstandslage sollte sich beweisen lassen

Das Vorgehen sollte nach Möglichkeit mit Videos oder Fotos und Zeugen dokumentiert werden. Zwar sei diese Sachbeschädigung in Anbetracht der Rettung von Menschenleben angebracht, so die GTÜ, aber zivilrechtlich sollte die Notstandslage, falls nötig, bewiesen werden können.

Grundsätzlich ist der Sachverhalt mit einem in ähnlichen Zustand vorgefundenen Tier im Auto vergleichbar. Jedoch könne bei einem Kind schneller und einfacher eine Notstandslage angenommen werden, erklärt die GTÜ unter Verweis auf juristische Einschätzungen.

© dpa-infocom, dpa:260522-930-115310/1


Von dpa
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