Ob für eine lange Reise oder nur eine kurze Autofahrt - ohne den richtigen Sitz geht es für die Kleinen nicht. Zumindest nicht sicher. Worauf es dabei ankommt, erklärt der Tüv Süd.
Das fängt beim richtigen Prüfsiegel an: Hier muss die „UN Reg. 129“ oder „UN ECE Reg. 44 (Änderungsserien 03 und 04)“ vorhanden sein. Dabei orientiert sich die Erste der beiden Normen an der Größe des Kindes und die Zweite am Gewicht. Von den beiden Normen ist UN Reg. 129 die Aktuellere. Wichtig dabei: Das muss passen - sonst ist es nicht der richtige Sitz.
Beim Kindersitz oder der Babywanne kommt es aber auch darauf an, wie sie im Auto platziert wird. Denn Kinder dürfen bis zum Alter von 15 Monaten - unabhängig von ihrer Größe - nicht mit Blick in Fahrtrichtung transportiert werden.
Grundsätzlich sollte man auch Kindern bis hin zu einem Alter von zwei Jahren nicht in Fahrtrichtung mitfahren lassen, rät der Tüv Süd. Der Grund: Durch ihre verhältnismäßig großen und schweren Köpfe erleben Kinder bei plötzlichen Bremsmanövern oder Auffahrunfällen besonders große Belastungen im Bereich der Nackenwirbelsäule. Mit entsprechendem Verletzungsrisiko. Einige Hersteller haben die Rückwärtssitze - auch Reboarder genannt - auch für Kinder bis zu vier Jahren im Angebot.
Zusätzlich dazu müssen Kinder gut im Sitz angeschnallt sein. Die Gebrauchsanleitung kann dabei hilfreich sein, damit das Kind nicht falsch oder unzureichend befestigt wird. Beratung beim Kindersitzkauf hilft, späteren Problemen aus dem Weg zu gehen. Denn nicht jedes Modell passt auch gut in jedes Auto. Und auch bei der Befestigung mit Gurten und Isofix kommt es laut Tüv Süd häufiger zu vermeidbaren Problemen.
Zufriedene Kinder fahren lieber Auto und sorgen für weniger Unruhe auf Reisen. Das kommt auch den Großen im Auto zugute. Deswegen lässt sich laut Tüv Süd jenseits von Technik einiges tun, um gut und sicher voranzukommen. Dazu gehört etwa:
© dpa-infocom, dpa:260114-930-545239/1