Wegen des Besitzes von mehr als 6000 kinderpornografischen Bildern hat das Amtsgericht Osnabrück einen früheren katholischen Pfarrer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Der 58 Jahre alte Geistliche muss außerdem in monatlichen Raten insgesamt 10.000 Euro an den Kinderschutzbund Osnabrück zahlen, sich von einer Männerberatungsstelle betreuen lassen sowie seine ambulante Psychotherapie fortsetzen. Das am Mittwoch gesprochene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei dem früheren Pfarrer einer Osnabrücker Kirchengemeinde waren im vergangenen November die Dateien mit Abbildungen von sexuellem Missbrauch an Kindern auf diversen Geräten gefunden worden. Der Angeklagte habe seine Tat bedauert, sagte die Richterin. Ein Grund, sich die Bilder aus dem Internet herunterzuladen, sei berufliche Überforderung gewesen. „Ihm ist aber auch klar, dass das keine Entschuldigung ist, und man muss ganz klar sagen, das ist auch keine Entschuldigung für ein solches Verhalten“, stellte die Richterin fest. Der Angeklagte habe sich geständig gezeigt, bei der Tataufklärung geholfen und sich in Therapie begeben.
Das Bekanntwerden der Taten des beliebten Pfarrers hatte in der Gemeinde und darüber hinaus große Bestürzung ausgelöst. Nach Informationen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ war das kinderpornografische Material durch Zufall von einem Fotodienstleister entdeckt worden, als der Pfarrer Aufnahmen von einem Datenträger ausdrucken wollte.
Für die Dauer der Vernehmung und für die Plädoyers des Anwalts und der Staatsanwältin war die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Die dabei zur Sprache kommenden sexuellen Bedürfnisse und Vorlieben gehörten zur Intimsphäre des Angeklagten, deren Schutz wichtiger sei als das Interesse der Öffentlichkeit, sagte die Richterin.
Bei den Bildern handelte es sich dem Gericht zufolge überwiegend um so genannte Posing-Aufnahmen, die leicht- oder nicht bekleidete Jungen und Mädchen in aufreizender Stellung zeigten. In einigen wenigen Fällen seien auch sexuelle Handlungen an den Kindern abgebildet gewesen.
Die Polizei habe keine Hinweise darauf gefunden, dass der Priester an der Herstellung oder Verbreitung solcher Bilder beteiligt gewesen sei, betonte die Richterin. Er habe die Bilder ausschließlich aus dem Internet heruntergeladen: „Insofern geht es nur um den Besitz kinderpornografischen Materials, nicht um deren Verbreitung.“ In deutlich kleinerer Anzahl hatten die Ermittler auch pornografische Bilder von Erwachsenen gefunden.
Der Anwalt des Angeklagten erklärte sofort nach der Urteilsverkündung seinen Rechtsmittelverzicht. Die für Sexualdelikte zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Hannover müsse das Urteil erst prüfen, sagte die Staatsanwältin.
Der Geistliche ist seit Bekanntwerden des Falles nicht mehr im Dienst. Das wird nach Angaben eines Sprechers des Bistums auch vorerst so bleiben. Sobald das Urteil rechtskräftig wird, werden alle Informationen an die zuständige Stelle im Vatikan übergeben. Dort werde über den weiteren kirchlichen Verfahrensweg entschieden - solange bleibe der Priester von allen Aufgaben entpflichtet.
Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode hatte ihn bei Bekanntwerden der Vorwürfe von seinen Aufgaben entpflichtet und eine kirchenrechtliche Voruntersuchung angeordnet.
© dpa-infocom, dpa:221026-99-273112/2