Geschlagen geben musste sich eine Bürgerin aus Flachslanden vor dem Ansbacher Verwaltungsgericht. Die Frau wollte ein Schild erstreiten, das die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge untersagt. Es sollte bei einem Feldweg hinter ihrem Haus im Neubaugebiet aufgestellt werden. Weil die Gemeindeverwaltung dies abgelehnt hatte, klagte sie – ohne Erfolg.