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Veröffentlicht am 29.04.2026 13:52

Klette-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft

Staatsanwältin Annette Marquardt wartet zu Beginn des Verhandlungstages im Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin Klette im provisorischen Gerichtssaal des Landgerichts Verden in Verden-Eitze. Daniela Klette steht seit März 2025 vor Gericht. (zu dpa: «Klette-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft») (Foto: Sina Schuldt)
Staatsanwältin Annette Marquardt wartet zu Beginn des Verhandlungstages im Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin Klette im provisorischen Gerichtssaal des Landgerichts Verden in Verden-Eitze. Daniela Klette steht seit März 2025 vor Gericht. (zu dpa: «Klette-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft») (Foto: Sina Schuldt)
Staatsanwältin Annette Marquardt wartet zu Beginn des Verhandlungstages im Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin Klette im provisorischen Gerichtssaal des Landgerichts Verden in Verden-Eitze. Daniela Klette steht seit März 2025 vor Gericht. (zu dpa: «Klette-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft») (Foto: Sina Schuldt)

Ob die Angeklagte früher Terroristin war, ist für Staatsanwältin Annette Marquardt nach eigenen Worten nicht relevant. „Diese Raubüberfälle haben nichts mit RAF zu tun“, betonte sie in ihrem Schlusswort vor dem Landgericht Verden. Daniela Klette sei eine „Schwerverbrecherin, nicht mehr und nicht weniger“, sagte sie. „Das ist die Faktenlage.“

Für sie stehe fest, dass die Angeklagte zusammen mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte in mehreren Städten überfiel. Dafür forderte die Staatsanwältin 15 Jahre Haft – wegen versuchten Mordes, schweren bandenmäßigen Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze. Auch zwei Vertreter der Nebenkläger forderten lange Gefängnisstrafen.

„Frau Klette hat eine wunderbare Buchführung gemacht“

Laut Anklage soll das Trio in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zwischen 1999 und 2016 mehr als zwei Millionen Euro erbeutet haben. Die Staatsanwältin sagte, Klette habe auf Kosten der Opfer mit dem geraubten Geld ihr Leben im Untergrund und ihre Urlaube finanzieren wollen, „ohne Rücksicht auf Verluste“. Die Deutsche war im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung festgenommen worden, von Garweg und Staub fehlt jede Spur.

In Klettes Wohnung fanden die Ermittler zahlreiche Beweise. „Diese Wohnung war eine Asservatenkammer“, berichtete die Staatsanwältin. „Dankenswerterweise hat Frau Klette nichts weggeworfen.“ Demnach lagen dort Waffen, Munition, eine Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und 240.000 Euro Bargeld.

Außerdem stellten die Ermittler Fotos, Skizzen und Aufzeichnungen von Routen von Geldtransportern, ausspionierten Supermärkten und Polizeiwachen in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sicher. „Frau Klette hat eine wunderbare Buchführung gemacht“, sagte die Staatsanwältin am ersten Tag ihres Plädoyers.

Die Polizei entdeckte in der Wohnung zudem mehrere Handys, Rechner, Sturmhauben und Flecktarnhosen. Die Kleidung sei nach all den Jahren „dankenswerterweise ungewaschen“, sagt die Staatsanwältin. Experten konnten so DNA-Spuren von Garweg und Klette nachweisen. Auch in Fluchtautos fanden die Ermittler später DNA-Spuren, darunter sollen laut einer Expertin Mischspuren von Klette sein.

Es war eine Raubserie mit hoher Beute

Die Angeklagte habe bei den ihr zur Last gelegten Raubüberfällen eine „hohe kriminelle Energie“ und ein „brachiales Vorgehen“ an den Tag gelegt, sagte Marquardt in ihrem Schlusswort. Zahlreiche Opfer kämpfen demnach noch heute mit den psychischen Folgen.

Die Höhe des geforderten Strafmaßes habe nichts mit der mutmaßlichen RAF-Vergangenheit von Klette zu tun, betonte die Anklagevertreterin. Vielmehr sei strafverschärfend zu bewerten, dass es eine Raubserie mit sehr hoher Beute und zahlreichen Betroffenen war. „Viele der Geschädigten haben Langzeitfolgen“, sagte die Staatsanwältin. Auch wenn die Opfer körperlich unversehrt blieben, seien die Überfälle gefährlich für alle Beteiligten gewesen. Reue habe die Angeklagte bis zuletzt nicht gezeigt.

Staatsanwältin wirft Klette Egoismus vor

Den Raubüberfall in Stuhr bei Bremen wertet die Staatsanwaltschaft weiter als versuchten Mord. Der Vorsitzende Richter hatte diesen Anklagepunkt im Laufe des Prozesses infrage gestellt. Die Juristin forderte, dass Klette bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung in Untersuchungshaft bleibt. Sonst sei zu befürchten, dass sie zurück in den Untergrund gehe.

Mit scharfen Worten kritisierte die Staatsanwaltschaft Klettes Verhalten vor Gericht. Sie habe die Angeklagte als „vollkommen ich-bezogen“ erlebt, sagte sie. „Reue und Einsicht sehen eindeutig anders aus.“

Das habe sich einmal mehr gezeigt, als ein Polizeibeamter als Zeuge davon berichtet habe, dass eine zufällig an einem Tatort anwesende Elfjährige anschließend ein Jahr in Therapie gewesen sei. Bei der Schilderung habe Klette „zum Teil gegrinst und mit dem Kopf geschüttelt“. „Das ist mir besonders sauer aufgestoßen“, unterstrich Marquardt.

Auch zwei Opfer-Anwälte betonten, wie ihre Mandanten bis heute unter den Folgen des Erlebten leiden. Sie berichteten von Schlafstörungen, Angst und Arbeitsunfähigkeit. Ihre Mandanten seien gebrochene Menschen. Der Anwalt, der ein Opfer eines versuchten Überfalls auf einen Geldtransporter in Wolfsburg am 28. Dezember 2015 vertritt, forderte für diese Tat eine Haftstrafe von elf Jahren. „Ich gehe davon aus, dass alle eine sehr gleichberechtigte Rolle gespielt haben“, sagte er mit Blick auf das Trio.

Nebenklage fordert Gerechtigkeit

Der Anwalt, der eine Geschädigte eines Überfalls im Tresorraum eines Supermarkts am 27. Dezember 2006 in Bochum vertritt, nannte kein konkretes Strafmaß, sondern verwies auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft. „Es geht hier nicht um Rache, sondern um Gerechtigkeit“, sagte er. Das Unrecht dürfe nicht verblassen und Gewalt niemals als legitimes Mittel angesehen werden.

Klette sah die Staatsanwältin und auch die Vertreter der Nebenkläger bei deren Ausführungen nicht direkt an: Entweder schaute sie auf ihre Unterlagen oder blickte sich im Gerichtssaal um. Zu Beginn der Verhandlung umarmte sie ihre Verteidiger und zog sich anschließend die Schuhe aus.

Der Prozess wird am 12. Mai mit einem weiteren Plädoyer der Nebenklage fortgesetzt.

© dpa-infocom, dpa:260429-930-9737/1


Von dpa
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