Kühlturm-Sprengung verzögert – Aktivist sieht sich im Recht | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 29.04.2026 03:32, aktualisiert am 29.04.2026 14:28

Kühlturm-Sprengung verzögert – Aktivist sieht sich im Recht

Der 38-Jährige sagte, er habe mit seinem friedlichen Protest ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen. (Foto: Daniel Vogl/dpa)
Der 38-Jährige sagte, er habe mit seinem friedlichen Protest ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen. (Foto: Daniel Vogl/dpa)
Der 38-Jährige sagte, er habe mit seinem friedlichen Protest ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen. (Foto: Daniel Vogl/dpa)

Im Berufungsverfahren gegen einen Mann nach einer Störung bei der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ist sich der Angeklagte keiner Schuld bewusst. Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung sei gegen den Atomausstieg Deutschlands, sagte der 38-Jährige mit Bezug auf eine nicht näher spezifizierte Umfrage. Daher sollte die „Zerstörung“ bestehender Atomanlagen so schnell wie möglich beendet werden. „Inwiefern habe ich die Allgemeinheit geschädigt?“, fragte der Mann aus Karlsruhe die zuständige Kammer am Landgericht Schweinfurt.

Der studierte Chemiker wollte nach eigenen Worten mit der Aktion die Sprengung der Kühltürme im bayerischen Landkreis Schweinfurt im Sommer 2024 mindestens verzögern und ein Zeichen gegen den Atomausstieg setzen.

Die Richterin hielt den Mann entgegen, bloß weil eine Mehrheit gegen den Ausstieg sei, dürfe man nicht Hausrecht brechen. Anders als zunächst erwartet erging noch kein Urteil, weil Zeugen fehlten. Das Gericht setzte für den 11. Mai einen Fortsetzungstermin an.

Geldstrafe beim Amtsgericht

Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den Angeklagten im vergangenen September wegen Hausfriedensbruch zu 80 Tagessätzen je 50 Euro verurteilt – insgesamt 4.000 Euro. Der Angeklagte hatte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt, daher nun die Verhandlung vor dem Landgericht.

„Es ist das erste Mal, dass ich straffällig geworden bin“, sagte der Angeklagte, der derzeit nach eigenen Worten von Ersparnissen lebt. Es gehe ihm um Gerechtigkeit angesichts vieler Proteste etwa von Klimaaktivisten, die deutlich radikaler vorgingen und teils Wiederholungstäter seien.

Protest gegen Atomausstieg

Obwohl es per Allgemeinverfügung vom Landratsamt Schweinfurt verboten war, einen späteren Sperrbereich zu betreten, hatte sich der in Pforzheim geborene Mann nach eigenen Worten in der Nacht vor der Sprengung in dieses Gebiet begeben. Dort war er am 16. August 2024 gegen 17.30 Uhr auf einen Strommast geklettert, um die Sprengung zu verhindern oder zumindest zu verzögern.

Die Kühltürme fielen daraufhin knapp eineinhalb Stunden später als geplant, weil der Aktivist erst aus einer Höhe von etwa acht Metern und dann aus der Gefahrenzone geholt werden musste. 

Preussenelektra will Schadenersatz

Neben dem Strafverfahren ist auch ein Zivilverfahren gegen den Mann in Schweinfurt anhängig. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert von dem 38-Jährigen für die Aktion etwa 7.000 Euro Schadenersatz. Der Streitwert ist nach Landgerichtsangaben auf 12.000 Euro festgelegt worden. Der Mann soll laut dem Unternehmen auch eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er solche Störaktionen künftig sein lässt. Einen Termin für diesen Prozess gibt es bisher nicht.

© dpa-infocom, dpa:260429-930-6828/3


Von dpa
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