Wer sein Auto auf einem privaten Supermarktparkplatz abstellt, hält sich besser genau an die Bedingungen vor Ort - etwa an die Höchstparkdauer. Bei Verstößen ist die verlangte Summe oft höher als man das aus dem öffentlichen Verkehrsraum gewohnt ist.
Autofahrer schließen mit der Nutzung des Parkplatzes automatisch einen Vertrag mit dem Betreiber – und akzeptieren die Bedingungen. Dafür müssen die geltenden Bedingungen aber gut sichtbar, etwa durch Schilder, auf dem Parkplatz ausgewiesen werden. Auch auf die Folgen etwaiger Verstöße müssen diese hinweisen, informiert die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Automatisch unzulässig sind die eingeforderten Summen nicht, so die Verbraucherschützer. Grundsätzlich gelte, dass die Strafe in angemessenem Verhältnis zum Parkverstoß stehen muss. Im Zweifel könne das ein Gericht überprüfen. Beispielsweise aber versteckte Hinweise, unklare Bedingungen oder von Büschen überwucherte Schilder könnten ein Grund sein, der Zahlungsaufforderung zu widersprechen.
Wer solch eine bekommt, sollte sie aber umgehend prüfen und – falls berechtigt – auch fristgemäß bezahlen. Dann ansonsten können hohe Inkassokosten folgen. Wer widersprechen will, sollte das schriftlich machen und etwa mit Fotos beweisen, dass beispielsweise nicht genügend auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen wurde. Ein Versuch kann in Zweifelsfällen auch sein, den Betreiber um eine kulante Lösung zu bitten. Schließlich sollten „auch die Supermärkte ein Interesse daran haben, ihre Kundinnen und Kunden nicht zu vergraulen“, so die Verbraucherzentrale.
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