Landkreis Ansbach: 30 ausländische Ärzte warten auf ihre Zulassung | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 25.11.2024 14:30

Landkreis Ansbach: 30 ausländische Ärzte warten auf ihre Zulassung

Unterstützung für geflüchtete Fachärztin aus der Ukraine (Foto: Silvia Schäfer)
Unterstützung für geflüchtete Fachärztin aus der Ukraine (Foto: Silvia Schäfer)
Unterstützung für geflüchtete Fachärztin aus der Ukraine (Foto: Silvia Schäfer)

Rund dreißig geflüchtete Ärztinnen und Ärzte aus der Ukraine, Syrien und dem Iran leben im Landkreis und in der Stadt Ansbach. Sie wollen möglichst schnell in ihrem Beruf arbeiten. Eine iranische Allgemeinärztin hat es mit der bestandenen Fachsprachprüfung auf Deutsch schon weit gebracht und könnte sich hier eine Stelle suchen. Aber ihr droht die Abschiebung.

Ein Netzwerk mit engagierten Vertreten von Arbeitsagentur, Jobcenter, Stadt und Landkreis Ansbach, Ärzteschaft und Christina Löhner von der Gesundheitsregion, bemühen sich nach Kräften, Migranten mit einem akademischen Heilberuf zu unterstützen und parallel die Anerkennung der Berufsabschlüsse der ausländischen Ärzte zu beschleunigen.

Die Angst sitzt im Nacken

Trotz des Ärztemangels wurde das Asylverfahren der iranischen Ärztin in erster Instanz abgelehnt. Jetzt liegt der Fall zur Entscheidung beim Verwaltungsgericht Ansbach. Es könnte jeden Tag die Aufforderung zur mündlichen Verhandlung kommen. Bei einer negativen Entscheidung im Klageverfahren würde das bedeuten, dass sie ausreisen muss. Das Netzwerk hat deshalb den Integrationsbeauftragten der bayerischen Staatsregierung zur Unterstützung eingeschaltet.

Allgemeinmediziner Dr. Klaus Wittich gibt der ukrainischen Kollegin Olena Pawlova regelmäßig Einblicke in seinen Arbeitsalltag. (Foto: Heike Wittich)
Allgemeinmediziner Dr. Klaus Wittich gibt der ukrainischen Kollegin Olena Pawlova regelmäßig Einblicke in seinen Arbeitsalltag. (Foto: Heike Wittich)

Herrieden: Weshalb eine ukrainische Ärztin nicht tätig werden darf

Dr. Klaus Wittich, Facharzt für Allgemeinmedizin mit eigener Praxis, engagiert sich für eine ukrainische Berufskollegin. Doch sie darf nur hospitieren.

Die iranische Ärztin absolviert momentan den Intensivkurs zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung Humanmedizin, der noch bis Ende des Jahres geht. Die Prüfung wird von der Ärztekammer abgenommen

Die Fachsprachprüfung, die Voraussetzung für eine vorläufige Berufserlaubnis von zunächst zwei Jahren, hat sie bereits bestanden. Jetzt ist sie auf der Suche nach einer Stelle, da sie sonst Angst hat, die Approbation nicht zu bestehen. Das Netzwerk knüpfte bereits Kontakte zu einheimischen Ärzten für eine Anstellung, denn Mediziner werden dringend gebraucht.

Fachliche Anerkennung von Kollegen

Unter den ukrainischen Medizinern ist auch ein Arzt-Ehepaar. Sie ist Diplom-Gynäkologin, er Augenarzt. Beide können in niedergelassenen Praxen hospitieren. Der Ansbacher Augenarzt Dr. Axel Jaksche und Dr. Jennifer-Lisa Schnell, niedergelassene Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Praxen in Gunzenhausen und Herrieden, unterstützen die Kollegen aus dem Ausland. Sie dürfen erst dann in ihrem Beruf in Deutschland arbeiten, wenn ihre ärztliche Ausbildung von der Landesbehörde anerkannt wurde.

Das kann bis zu drei Jahre dauern, um ihre im Ausland erworbene medizinisches Kompetenz nach deutschem Standard nachzuweisen. Für hoch qualifizierte Fachkräfte ist das besonders frustrierend. Sie sind in der Zeit ohne Einkommen und deshalb auf den Bezug von Bürgergeld angewiesen. Urkunden und Zeugnisse zu Ausbildung und Berufserfahrung müssen geprüft und das medizinische Fachwissen schriftlich und mündlich nachgewiesen werden.

„Sprachkurse und Prüfungen lassen sich kaum verkürzten“, sagt Reinhold Reinke vom Jobcenter Landkreis Ansbach, „und die nächste Berechtigung kann erst herausgegeben werden, wenn das Prüfungsergebnis da ist. Aber wir können dafür sorgen, dass Vorarbeiten rechtzeitig erledigt werden und die Übergänge ohne große zeitliche Unterbrechung verlaufen.“

Von Überregulierung betroffen

Die wildesten Auswüchse der Bürokratie: Die Arbeitsagentur schickte Kopien von Originaldokumenten eines iranischen Arztes mit deren Übersetzungen zur Prüfung an die Regierung von Oberbayern als zentrale Stelle von Anerkennungsverfahren. Die Rückmeldung: Das reicht nicht. Es müssen alle Dokumente erneut kopiert, amtlich beglaubigt, übersetzt und dann noch einmal vorgelegt werden. „Da ist Verwaltung unfähig, pragmatisch zu handeln“, beklagt Reinke.

Von Tetjana Ushnevych verlangt eine Sachbearbeiterin der Regierung von Oberbayern zusätzlich zu den Dokumenten ihrer Facharztqualifikation einen amtlichen Nachweis, dass sie in ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn in der Ukraine keine Behandlungsfehler oder falsche Diagnosen gestellt hat. Das ist fast unmöglich aus einer vom Krieg zerstörten Infrastruktur, in der es nur stundenweise eine Internetverbindung oder eine stabile Stromversorgung gibt. Aber die bayerische Behörde pocht auf eine solche Bescheinigung.

Schnellere Anerkennung verlangt

Die Frauenärztin hatte bereits in der Ukraine begonnen, intensiv Deutsch zu lernen und kann schon flüssig sprechen. Dr. Jennifer-Lisa Schnell stellte beim Austausch mit der ukrainischen Kollegin schnell fest, „dass sie fachlich was drauf hat“. Im Rahmen der Hospitation darf sie aber keine Heilkunde ausüben, sondern nur Beobachterin sein.

Dr. Schnell würde sich ein schnelleres Anerkennungsverfahren wünschen. „Wir könnten sie mit ihrer Qualifikation in unserer Praxis dringend brauchen, um weitere Vorsorgetermine anzubieten“. Der Praxisverbund mit acht Ärzten und dreißig Mitarbeitern besteht seit 2020 in dieser Größe und bietet ein umfangreiches Diagnose- und Behandlungsspektrum in den Bereichen gynäkologischer Onkologie, Schwangerenversorgung, Krebsfrüherkennung, Urogynäkologie, ambulante Operationen und Kolposkopie.

Die Einzelfallprüfung bei ausländischen Ärzten ist aufwendig. Die Studiengänge und Universitäten zu zertifizieren, könnte das Anerkennungsverfahren beschleunigen. Ob nicht auch der Arzt vor Ort mit seiner Einschätzung der beruflichen Qualifikation ein Wort mitreden könnte, fragt sich Dr. Schnell.

Dankbar für die Unterstützung

Arbeitsvermittlerin Simone Hahn sieht eine Möglichkeit, die Abläufe zu vereinfachen, wenn nicht alle Dokumente zusätzlich amtlich beglaubigt werden müssten, sondern auch Kopien der Originalzeugnisse ausreichen und nur Im Zweifelsfall weitere Nachweise vorgelegt werden müssen.

Tetjana Ushnevych hat nicht gedacht, dass ihr Anerkennungsverfahren so kompliziert verläuft. Auf der Informationsseite für ausländische Ärzte klingt das Prozedere einfach: Unterlagen einreichen, Prüfungen ablegen und dann mit der staatlichen Zulassung im Dienst am Patienten tätig werden.

Kontakte zu Kliniken und Praxen

Auch Arbeitsagentur und Jobcenter haben dazugelernt, räumt Reinhold Reinke ein. „Bis zum Krieg in der Ukraine hatten wir keine Ärzte im Leistungsbezug.“ Man sei an der Aufgabe gewachsen und habe sich das dazugehörige Fachwissen angeeignet

Im Zusammenwirken trägt das Netzwerk in der Gesundheitsregion Ansbach dazu bei, dass die ausländischen Ärzte fachliche Unterstützung erfahren, aber auch eine Willkommenskultur erleben. Eine Besichtigungstour zu den örtlichen Kliniken, zeigte das medizinische Potenzial in der Region und die Möglichkeit zu Hospitationen, die in Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg angeboten werden.

Der mittelfränkische Integrationspreis als Anerkennung bescherte dem Netzwerk überregionale Aufmerksamkeit. Tetjana Ushnevych ist froh, nicht auf sich allein angewiesen zu sein. „Sonst hätte ich schon die Hoffnung verloren.“

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