Für den Bau einer verbotenen Waffe hat das Amtsgericht Würzburg einen 43-Jährigen zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Unter Einbeziehung eines anderen Urteils erhielt der Mann eine Gesamtstrafe von zwei Jahren.
Anders als die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage darstellte, war dem Mann nicht nachzuweisen, dass er mit der Konstruktion einen Banktresor in Würzburg in die Luft jagen wollte. „Mit dem Böller wären höchstens ein paar Scheiben zu Bruch gegangen“, sagte der Vorsitzende Richter.
Der Angeklagte hatte zuvor gestanden, den Sprengkörper aus handelsüblichen Feuerwerkskörpern zusammengebaut zu haben - das Ziel Bank hatte er aber verneint. Er habe lediglich eine Explosion auf einem Fest herbeiführen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer ein Jahr und neun Monate Haft für den 43-Jährigen gefordert, die Verteidigung sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Die Verfahren gegen zwei mutmaßliche Komplizen des Mannes wurden mangels Beweisen und mit Blick auf andere Prozesse mit gravierenderen Vergehen eingestellt. Ein weiterer Angeklagter war vor dem Prozess gestorben.
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