Eine 44 Jahre alte Frau ist vor dem Landgericht Landshut wegen des Mordes an ihrem Lebenspartner zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Damit blieb die Strafkammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eine Verurteilung zu einer lebenslangen Haft samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert hatte.
Die Verteidigung war bei der Tat von einem Totschlag ausgegangen und hatte maximal sechs Jahre Haft als angemessen erachtet. In ihrem letzten Wort beteuerte die Angeklagte, die Tat tue ihr leid. „Ich habe ihn geliebt“, sagte sie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Überzeugung der Richterinnen tötete die Angeklagte ihren 73 Jahre alten Lebensgefährten in der Nacht zum 11. März vergangenen Jahres in Freising mit einem Stich in den Rücken. Sie sahen insofern das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an. Der Mann sei arg- und wehrlos gewesen. Anders als die Staatsanwaltschaft gingen die Richterinnen nicht von Habgier als Motiv aus. Vielmehr hätten mehrere Gründe zusammengespielt und die Tat ausgelöst.
Dem Staatsanwalt nach wollte die Frau an das Vermögen des 73-Jährigen kommen, zu dem auch das Mehrparteienhaus gehörte, in dem das Paar wohnte. Der Senior hatte sie den Ermittlungen zufolge einige Monate zuvor als Alleinerbin ins Testament eintragen lassen. Das habe die 44-Jährige gewusst.
Die beiden sollen eine On-Off-Beziehung geführt und der Mann Zeugen zufolge von der Frau abhängig und „blind vor Liebe“ gewirkt haben. In der Tatnacht soll es zwischen den beiden zum Streit gekommen sein. Bekannte hätten den 73-Jährigen als jemanden beschrieben, der Auseinandersetzungen aus dem Weg gegangen sei.
Den Messerstich fügte die Frau ihrem Partner laut Anklage zu, als der in den frühen Morgenstunden gerade die Wohnung über die Terrassentüre verlassen hatte, um in die Garage zu gehen. Der Mann flüchtete noch auf einen nahe gelegenen Parkplatz, auf dem er zusammenbrach und starb. Ein Passant entdeckte dort den Toten.
Das Strafmaß begründete die Vorsitzende Richterin unter anderem damit, dass bei der Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund psychischer Probleme nicht auszuschließen sei. Die Tat sei nicht von langer Hand geplant gewesen. Allerdings habe die Frau angesichts des heftigen und gezielten Messerstiches mit dem Tod des Mannes rechnen müssen. Dieser wiederum habe aber nicht mit einem derartigen Angriff rechnen müssen.
© dpa-infocom, dpa:250605-930-633220/3