Im Prozess um einen Messerangriff auf zwei Muslime in München im vergangenen Sommer wird am Dienstag ab 10.30 Uhr das Urteil des Landgerichts München I erwartet. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor, hält ihn aber für schuldunfähig. Die Anklagebehörde beantragte deshalb eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
Der 41-Jährige hatte zum Auftakt des Sicherungsverfahrens im März geschwiegen. Er soll am 23. Juli 2024 in einer Einkaufsstraße im Münchner Stadtteil Pasing zwei Männer mit einem Messer angegriffen haben. Die 18 und 25 Jahre alten Opfer erlitten tiefe Schnittwunden im Oberkörper- und Halsbereich und wurden im Krankenhaus behandelt, schwebten aber nicht in Lebensgefahr. Passanten setzten einen Notruf ab.
Der Mann sei zum Zeitpunkt des Angriffs von dem Gedanken beherrscht gewesen, Deutschland müsse von Muslimen befreit werden, heißt es im Antrag der Generalstaatsanwaltschaft. Auch von antisemitischem Gedankengut ist die Rede. Er habe sich gezwungen gesehen, einzuschreiten, um Deutschland zu retten.
Nach Angaben eines psychiatrischen Sachverständigen zum Auftakt des Verfahrens fürchtete sich der 41-Jährige auch vor einer Entführung durch Israels Auslandsgeheimdienst Mossad und trank über den Tag verteilt 12 halbe Bier.
Zudem hatte der Mann dem Sachverständigen zufolge kommentierende Gedanken, als würde sich ein Polizist in seinem Kopf befinden. Ob diese Stimmen auch bei der Tat eine Rolle spielten, ließ sich nach Angaben des Experten nicht herausfinden.
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