Das Oberlandesgericht München hat die Anklage gegen drei mutmaßliche russische Spione zugelassen, die in Deutschland Sabotageaktionen geplant haben sollen. Den Deutsch-Russen wird vorgeworfen, für den russischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Der Kopf des Trios soll darüber hinaus als Teil einer bewaffneten terroristischen Vereinigung in der Ukraine gekämpft haben.
Der Fall hatte vor einem Jahr hohe Wellen geschlagen, als die bayerische Polizei zwei der Männer im Raum Bayreuth festnahm. Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) ließ daraufhin den russischen Botschafter einbestellen und äußerte harsche Kritik.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Oktober Anklage gegen den mutmaßlichen Anführer wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Volksrepublik Donezk“ erhoben. Im Dezember kam eine weitere Anklage gegen alle drei Männer unter anderem wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit hinzu.
Der Staatsschutzsenat des Münchner Oberlandesgerichts hat diese beiden Anklagen nun verbunden und unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Vom 20. Mai an sind zunächst 44 Termine geplant, das Urteil könnte unmittelbar vor Weihnachten fallen.
Laut Anklage soll der Anführer des Trios in der Ostukraine als Kämpfer der bewaffneten Einheit „Volksrepublik Donezk“ eingesetzt gewesen sein. Seit Oktober 2023 habe er sich zudem mit einem Mitglied des russischen Geheimdienstes über mögliche Sabotageaktionen in Deutschland ausgetauscht. Sie sollten dazu dienen, die militärische Unterstützung der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg zu unterminieren.
Dazu habe er sich zu Sprengstoff- und Brandanschlägen auf militärisch genutzte Infrastruktur und Industriestandorte bereit erklärt, heißt es. Zudem habe er Sabotageaktionen gegen Bahnstrecken für den Militärgütertransport zugesagt. Zur Vorbereitung soll der Angeklagte potenzielle Anschlagsziele in Bayern ausgespäht haben, wobei ihm spätestens ab März 2024 die beiden anderen Männer geholfen haben sollen. Alle drei haben nach Angaben der Bundesanwaltschaft die deutsche wie die russische Staatsbürgerschaft.
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