Kein Verbotsschild in Sicht - also ist das Überholen erlaubt? Nicht unbedingt. Im Gesetz gibt es ein generelles Überholverbot bei „unklarer Verkehrslage“. Darauf weist das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) hin.
Das heißt: Wenn es konkrete Anzeichen gibt, dass das Überholen gefährlich werden könnte, ist es nicht erlaubt. Das kann zum Beispiel ein überholendes Fahrzeug im Gegenverkehr sein oder die Möglichkeit, dass ein Fahrzeug plötzlich aus einer entgegenkommenden langsamen Kolonne ausschert.
Die Experten raten daher Folgendes: Warten Sie mit jedem Überholvorgang so lange, bis Sie wirklich risikofrei andere Fahrzeuge passieren können und lassen Sie sich nicht hinreißen.
Grundsätzlich verboten ist ein Überholen bei durchgezogener Mittellinie oder einem expliziten Verbotsschild, aber auch zum Beispiel an Fußgängerüberwegen oder wenn ein Bus oder eine Straßenbahn mit Warnblinklicht eine Haltestelle anfährt.
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