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Veröffentlicht am 28.04.2026 04:03, aktualisiert am 28.04.2026 11:56

Mord auf Hochzeitsfeier - Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-Jährigen vor, mit einem Kopfnicken das Startsignal für die Tat gegeben zu haben.  (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-Jährigen vor, mit einem Kopfnicken das Startsignal für die Tat gegeben zu haben. (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-Jährigen vor, mit einem Kopfnicken das Startsignal für die Tat gegeben zu haben. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Halfen sein Vater und seine Brüder einem jungen Franzosen, den Vater seiner Ex-Lebensgefährtin auf einer Hochzeit in Mittelfranken zu ermorden? Um diese Frage dreht sich ein weiterer Prozess um die Tat vor etwa einem Jahr in Fürth. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Männern gemeinschaftlichen heimtückischen Mord vor. 

Ein 55 Jahre alter Angeklagter, der Vater des verurteilten Todesschützen, wies diese Vorwürfe zu Prozessbeginn vor dem Landgericht in Nürnberg über seinen Verteidiger zurück. Die Anklage beruhe auf Vermutungen und Vorurteilen gegenüber Roma-Familien, erklärte sein Anwalt Michael Pösl. Die beiden 20- und 28-jährigen Söhne äußerten sich am ersten Verhandlungstag nicht. 

Viel Polizei im Gericht

Zahlreiche Polizeikräfte sorgten im Gerichtssaal für Sicherheit. Im ersten Prozess hatte das Publikum wiederholt die Verhandlung gestört und der Angeklagte den Anwalt der Nebenklage bedroht. Dabei handelte es sich um den dritten Sohn, einen 27-Jährigen. 

Das Landgericht hatte diesen im März zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Demnach hatte er die tödlichen Schüsse im März 2025 auf der Feier mit Hunderten Gästen auf den 47-Jährigen abgefeuert. Dieser starb kurz darauf im Krankenhaus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Revision eingelegt hatte. Diese sieht in der Tat eine Affekthandlung eines psychisch Erkrankten. 

Vorurteile gegen Roma?

Ähnlich argumentierte nun der Verteidiger des angeklagten Vaters. Dieser hat im Gegensatz zu seinen Söhnen die rumänische Staatsangehörigkeit, lebt aber seit vielen Jahren in Frankreich. Die Tat sei allein das Werk des Schützen gewesen, betonte Pösl. Sein Vater und seine Brüder seien nicht eingeweiht gewesen. Dass diese später getrennt voneinander mit einem Taxi und im Auto eines Unbeteiligten geflohen seien, beweise, dass es keinen gemeinsamen Tatplan gegeben habe. 

Die Staatsanwaltschaft geht dagegen davon aus, dass der Vater und seine Söhne die Tat zusammen geplant und ausgeführt haben. Ein Kopfnicken des Vaters habe das Startsignal für die Schüsse gegeben, sagte Oberstaatsanwalt Roland Fleury. Danach hätten die Brüder mit einem Messer den Rückzug aus der Halle abgesichert. Die Anklage stützt sich unter anderem auf zahlreiche Videoaufnahmen: Überwachungskameras in der Festhalle hatten die Tat aus unterschiedlichen Perspektiven gefilmt.

Erbitterter Streit zwischen Familien

Das Motiv war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ein erbitterter Streit zwischen den beiden Familien, nachdem sich die junge Frau von dem heute 27-Jährigen getrennt hatte und nach Deutschland zurückgekehrt war. Ein nicht-staatliches Roma-Gericht in Frankreich hatte demnach festgelegt, dass die Familie der Frau 40.000 Euro zahlen sollte - als Unterhaltszahlungen für die beiden Kinder und wegen der Untreue der Frau. 

Doch deren Familie weigerte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft. Per Telefon und via Facebook soll die Familie der Angeklagten daraufhin wiederholt die andere Familie bedroht und schließlich entschieden haben, den 47-Jährigen zu töten. 

Oberstaatsanwalt Fleury wies die Vorwürfe zurück, dass die Anklage auf Vorurteilen beruhe. Bereits im ersten Prozess hätten Zeugen ausgesagt, dass eine solche Tat unter Roma nicht üblich sei. In der Anklage gehe es deshalb nicht um die kulturellen Hintergründe. Nach der Tat hätten die Angeklagten ihre Autos loswerden müssen, weil sie bemerkt hätten, dass ihre Flucht gefilmt worden sei, sagte Fleury. „Der Fluchtplan wurde spontan geändert.“ Das bedeute aber nicht, dass die Tat und die Flucht nicht geplant worden seien.

© dpa-infocom, dpa:260428-930-1227/3


Von dpa
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