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Veröffentlicht am 31.07.2026 18:17, aktualisiert am 31.07.2026 18:58

Mordanklage nach Fund von zerstückelter Frauenleiche

Das Landgericht Bonn muss im Fall einer zerstückelten Leiche über die Zulassung der Anklage wegen Mordes entscheiden. (Archivbild) (Foto: Thomas Banneyer/dpa)
Das Landgericht Bonn muss im Fall einer zerstückelten Leiche über die Zulassung der Anklage wegen Mordes entscheiden. (Archivbild) (Foto: Thomas Banneyer/dpa)
Das Landgericht Bonn muss im Fall einer zerstückelten Leiche über die Zulassung der Anklage wegen Mordes entscheiden. (Archivbild) (Foto: Thomas Banneyer/dpa)

Im Fall einer zerstückelten Frauenleiche und dem Fund eines unverletzten Babys in Hessen hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes und Aussetzen eines hilflosen Kindes gegen einen zum Tatzeitpunkt 41-jährigen Mann erhoben. Das sagte Staatsanwalt Martin Kriebisch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatten mehrere Medien über die Anklage berichtet. 

Zuerst waren Mitte November 2025 die abgetrennten Hände der Frau aus Eritrea an der Autobahn 45 bei Olpe gefunden worden, Anfang Dezember dann die Leiche ohne Hände und Kopf in Monreal in Rheinland-Pfalz. Den Kopf der 32-Jährigen fanden Müllsammler an der A4 in NRW. Ihr drei Monate altes Baby war unverletzt vor einem Kloster im hessischen Waldsolms gefunden worden.

Die Fundorte der Hände, der Leiche und des Babys lagen in drei verschiedenen Bundesländern und nicht in der Nähe voneinander. Der damals tatverdächtige Lebensgefährte der Frau hatte sich nach Äthiopien abgesetzt und war nach Deutschland ausgeliefert worden. 

Die 32 Jahre alte Frau hatte zuletzt in einer kommunalen Flüchtlingsunterkunft in Bonn gewohnt. Über die Hintergründe der Tat und wo sie getötet wurde, ist bislang nichts bekannt. Über die Zulassung der Anklage muss jetzt das Landgericht Bonn entscheiden.

© dpa-infocom, dpa:260731-930-468510/2


Von dpa
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