Ein 39-Jähriger raste am Donnerstagmorgen mit einem gestohlenen Audi über die Autobahn und durch das Ansbacher Stadtgebiet. Dann legte die Polizei ein Band mit Metallstiften auf der Straße aus.
Die rasante Verfolgungsjagd begann am Donnerstag gegen 2.30 Uhr auf der A6 bei der Anschlussstelle Feuchtwangen-Nord. Einer zivilen Streifenbesatzung der Fahndungskontrollgruppe der Ansbacher Verkehrspolizei fiel ein weißer Audi SQ7 auf, der in Richtung Osten unterwegs war. Im Rahmen der Schleierfahndung entschlossen sich die Beamten, das Fahrzeug zu kontrollieren. Doch der Audi-Fahrer ignorierte die Anhaltesignale und flüchtete zunächst mit hoher Geschwindigkeit.
Eine weitere alarmierte Streifenbesatzung sah das Fahrzeug kurze Zeit später im Ansbacher Stadtgebiet und versuchte ebenfalls, den Fahrer zum Anhalten zu bewegen. Doch der flüchtete erneut auf die A6 und provozierte hierbei durch ein abruptes Bremsmanöver einen leichten Auffahrunfall mit dem Dienstwagen, wie das mittelfränkische Polizeipräsidium berichtet.
Dann raste der 39-Jährige bis zur Anschlussstelle Herrieden, verließ die A6 und verursachte wieder durch ein Bremsmanöver einen zweiten Verkehrsunfall mit einem zivilen Streifenwagen. Hierbei erlitt ein Polizeibeamter leichte Verletzungen. Der Audi blieb fahrtüchtig und sein Fahrer versuchte nun in Richtung Aurach, seinen Verfolgern zu entkommen.
Weil sein Kurs klar war, kam ihm die Polizei zwischen Aurach und dem Autohof Aurach zuvor. Eine Streife rollte ein Kunststoffband auf der Straße aus, das mit Metallstiften besetzt ist. Dadurch verursacht der „Stop-Stick” kleine Löcher in den Reifen.
Die Taktik ging auf. Der Audi rollte wie beabsichtigt über die präparierte Stelle. Seine Reifen verloren immer mehr Luft, so dass die Flucht kurz darauf bei Neunstetten beendet war. Der 39-jährige Fahrer wurde festgenommen.
Schnell war klar, dass der Audi SQ7 offenbar kurz zuvor in Rheinland-Pfalz entwendet worden war. Sein Fahrer hat keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik. Deshalb wird er auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt.
Der Mann muss sich unter anderem wegen des Verdachts des Fahrzeugdiebstahls, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und des verbotenen Kraftfahrzeugrennens strafrechtlich verantworten. Zudem konnte er keine erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen und zeigte Anzeichen, welche auf den Einfluss berauschender Mittel schließen ließen. Dementsprechend ordnete die Staatsanwaltschaft zudem die Entnahme einer Blutprobe an.