Im Fall des tödlichen Raserunfalls bei Gersbronn (Landkreis Ansbach) im Sommer 2023 bleibt das Urteil des Ansbacher Amtsgerichts in Kraft. Der Verursacher muss wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen und verbotenen Kraftfahrzeugrennens für zwei Jahre ohne Bewährung ins Gefängnis.