Der 22 Jahre alte Autofahrer, der am Freitag mit 220 Stundenkilometern über die Bundesstraße B13 im Landkreis Ansbach gerast war, darf Führerschein und Fahrzeug vorläufig behalten. Das berichtet die Polizeiinspektion Ansbach auf FLZ-Nachfrage. Über die Maßnahmen gegen ihn entscheidet nun die Justiz.
Der 22-Jährige war schon Mitte vergangenen Jahres wegen nicht erlaubter technischer Veränderungen an seinem Fahrzeug aufgefallen. Diese musste er daraufhin zurückbauen. Außerdem hatte er seit 2022 mehrere Wildunfälle und einen Auffahrunfall.
Einer Polizeistreife war er Freitagnacht gegen 2 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit im Stadtgebiet Ansbach aufgefallen. Er fuhr vom Feuerbach-Parkhaus über die Beckenweiherallee in Richtung Lehrberg, wie die Polizeiinspektion Ansbach mitteilt.
Am Ortsausgang in Richtung Lehrberg schaltete der 22-Jährige das Licht seines hochmotorisierten Fahrzeugs aus und beschleunigte so massiv, dass er schnell aus dem Sichtfeld der Streife verschwand.
Trotz einer Verfolgung mit teilweise über 220 Kilometern pro Stunde kam der 22-Jährige dann erst wieder bei Schmalenbach ins Sichtfeld der Streifenbesatzung. Schließlich konnte er doch angehalten werden. Alkohol- und Drogentest fielen negativ aus, wie die Polizei auf Nachfrage mitteilte.
Gegen den 22-jährigen Raser wird nun wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens strafrechtlich ermittelt. Dieser Tatbestand greift auch bei der Flucht vor der Polizei, wenn der Fahrer durch hohe Geschwindigkeit, rücksichtsloses Fahrverhalten und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auffällt.