Im Sommer nächsten Jahres will das Staatliche Bauamt den Vorentwurf der Lehengütinger Umfahrung der Regierung zur Genehmigung vorlegen. Für die östlich am Dorf vorbeiführende Trasse hat die Behörde nunmehr eine Aktualisierung vorgenommen. Dabei wurde der südliche Knotenpunkt überarbeitet.
Bauoberrat Christoph Eichler stellte in der Sitzung des Schopflocher Rates den aktuellen Stand vor. Ursprünglich war angedacht, südlich von Lehengütingen auf eine direkte Anbindung der Ortsverbindungsstraße nach Dickersbronn zu verzichten. Der Verkehr vom Dorf und zum Dorf sollte vielmehr über den so genannten Kirchenweg rollen. Gemeint ist damit die nördliche Verbindung, die von der Lehengütinger Ortsmitte aus nach Dickersbronn führt.
Allerdings wurden in einer Bürgerversammlung, in der das Konzept im vergangenen Jahr vorgestellt worden war, Bedenken geäußert, ob die im Bereich des Friedhofes sehr enge Fahrbahn einen Begegnungsverkehr erlaubt.
In der neuen Variante geht die Lehengütinger Ortsdurchfahrt in die südliche Gemeindeverbindungsstraße nach Dickersbronn über und wird mit einem Brückenbauwerk über die künftige B 25-Umfahrung geführt. In diesem Bereich erfolgt dann die Anbindung an die neue Umgehungsstraße. Aus Richtung Dinkelsbühl wird auf der Bundesstraße eine Linksabbiegespur angelegt.
Wie Eichler erläuterte, seien mit der Überarbeitung die Anregungen aus der Bürgerversammlung berücksichtigt. Für den nördlichen Knotenpunkt bleibt es beim fünfarmigen Kreisverkehr, der die Bundesstraße aus Richtung Feuchtwangen aufnimmt und die neue Umfahrung anbindet. Über die weiteren drei Arme werden die Zufahrt nach Schopfloch, der Sportplatz und die „alte“ Bundesstraße nach Lehengütingen angeschlossen.
Allerdings wurde der Kreisel nunmehr einige Meter in Richtung Westen verschoben, um auf der gegenüberliegenden Seite an der Einmündung zum Sportplatz eine größere Fahrzeugaufstellfläche zu bekommen. Außerdem zieht sich die Umgehungsstraße in der aktuellen Ausarbeitung in einem etwas größeren Bogen an Lehengütingen vorbei.
Einen Wermutstropfen gibt es allerdings, wie in der Sitzung des Gemeinderates deutlich wurde: Rathauschef Oswald Czech betonte, dass es nun zwar eine neue Brücke im Süden gebe, dafür aber auf ein anderes Brückenbauwerk verzichtet werde, und zwar im Bereich des Kirchenweges, der in der ersten Variante über die Umgehung geleitet worden wäre. Eichler stellte klar, dass die neue Planung auf Wohlwollen bei der Regierung und im Ministerium gestoßen sei. Allerdings sei bei der Abstimmung auch dargelegt worden, dass es bei zwei Knotenpunkten mit gesicherten Fußgänger-Überquerungen kein weiteres Bauwerk mehr geben werde.
Friedrich Grimm (CSU/FW) schlug im Verlauf der Diskussion vor, zumindest über eine Unterführung für Radler und Fußgänger nachzudenken. Gerhard Ködel (SPD/UW) hatte hinsichtlich des neuen Knotenpunktes Bedenken wegen der Verkehrssicherheit. Für Hartmut Engelhardt (WG Schopfloch-Land) stand fest, dass die vorgestellte Lösung Charme habe. Allerdings bemängelte er den Wegfall der besagten Brücke.
Markus Rohrbach und Gerhard Kirschbaum (beide CSU/FW) plädierten dafür, auf die Linksabbiegespur aus Richtung Dinkelsbühl zu verzichten und stattdessen eine zusätzliche Abfahrt nach rechts auf die Ortsverbindung nach Dickersbronn vorzusehen.
Kirschbaum sprach außerdem den Lärmschutz an und hakte bei der Höhenlage der Trasse nach. Eichler räumte ein, dass bei der neuen Planung ein gewisser Bereich Dammlage haben werde. Bürgermeister Czech hob hingegen hervor, dass beim Lärmschutz die strengen Standards für Neubauten angesetzt würden. Roger Rehn (CSU/FW) wollte sicher gestellt haben, dass es am Kreisverkehr im Norden zu keinen Gefahrenpunkten für Radler kommt, wenn diese die Einmündungen queren müssen.
Die Kosten für die neue Straße hat das Staatliche Bauamt mit 3,2 Millionen Euro angegeben. Die Trassenlänge beträgt 1,6 Kilometer. Die Belastung der Ortsdurchfahrt bezifferte Eichler auf durchschnittlich 8500 Fahrzeugen pro Tag. Prognosen gingen von 9500 im Jahr 2035 aus. Ziel sei es, im Sommer 2024 den fertig geplanten Vorentwurf, der auch ein Lärmschutzgutachten enthält, bei der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorzulegen. Dann folgt das Planfeststellungsverfahren, um Baurecht zu schaffen.