Sie gilt als Musterbeispiel: die Biogasanlage, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Biogasanlage und landwirtschaftlicher Betrieb Sinbronn Ost“ liegt. Jetzt will der Betreiber erweitern. Aber das geht nicht. Denn auf seinem Grundstück kann er nicht alle Gebäude unterbringen. Dafür bräuchte er ein Stück vom angrenzenden Außenbereich.