„Ich liebe meinen kleinen Bruder“, sagt Stefan T. (Name geändert). Trotzdem sitzt der 37-Jährige auf der Anklagebank am Landgericht Ansbach. Er soll den Bruder zweimal mit einem Messer attackiert haben. Die Hintergründe wurden am ersten Prozesstag deutlich.
Geschehen ist die Tat am 19. Mai vergangenen Jahres im südwestlichen Landkreis Ansbach. Laut den Ausführungen von Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier, der die Antragsschrift verlas, attackierte Stefan T. seinen Bruder ohne ersichtlichen Grund zweimal mit einem Messer. Dabei erlitt der Bruder nicht lebensbedrohliche Stichverletzungen im Brustbereich und an der linken Körperseite sowie Schnittverletzungen.
Unter normalen Umständen müsste die Große Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Claus Körner im Rahmen der Verhandlung klären, ob der Angeklagte wegen versuchten Totschlages verurteilt wird oder nicht. Da im Vorfeld aber festgestellt wurde, dass T. schuldunfähig ist, ist darüber zu entscheiden, ob er in eine geschlossene Psychiatrie kommt.
Die Begründung lieferte Heinzlmeier: Laut Antragsschrift hatte der Angeklagte zur Tatzeit eine durch Drogenkonsum verursachte Psychose. Die führt dazu, „dass ich Stimmen höre, wenn ich Drogen genommen habe“, schilderte T., der sich an den Vorfall selbst nicht erinnern kann.
Was die Stimmen ihm denn gesagt hätten, wollte Richter Körner vom Angeklagten wissen. Sie haben unter anderem gesagt, dass er seinen Bruder umbringen muss, sonst passiert diesem noch etwas viel Schlimmeres, wie der Angeklagte berichtete. Nämlich: Befolgt er den Befehl nicht, wird der kleine Bruder vergewaltigt, nachdem ihm Arme und Beine abgetrennt wurden.
Die als Zeugen geladenen Polizeibeamten berichteten unter anderem von Blutspuren, die sie am Tatort festgestellt haben, dass der Geschädigte mit blutverschmierten Händen und zitternd vor dem Haus saß und dass der Angeklagte sich ohne Widerstand hat festnehmen lassen – ein gutes Stück entfernt von der Wohnung des Bruders.
Der wiederum machte vor Gericht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Um einen Eindruck vom Tatabend zu bekommen, spielte Richter Körner den aufgezeichneten Notruf ab. Der Angeklagte selbst hatte die Polizei angerufen und mitgeteilt, dass er versucht habe, seinen Bruder umzubringen. „Ich wollte ihn abstechen.“
Der Geschädigte wiederum berichtete, dass sein Bruder gerade durchdrehe und er nicht wisse, was mit ihm los sei. Als er mit dem Polizisten sprach, ging der Angeklagte erneut mit dem Messer auf ihn los. Auf den Rat des Beamten hin verließ er schließlich die eigene Wohnung.
Dass der Angeklagte regelmäßig Drogen konsumiert hat, belegten auch die Ergebnisse einer Haarproben-Analyse. Demnach wurden unter anderem Amphetamin, Methamphetamin, Kokain, Heroin, THC und Morphin nachgewiesen, wie Richter Claus Körner aufzählte.
Seit März diesen Jahres ist der Angeklagte im Bezirkskrankenhaus Ansbach untergebracht und dort in Behandlung. Sein Zustand habe sich seitdem verbessert, erklärte der behandelnde Arzt als Zeuge. Die Medikamente zeigten Wirkung, die Stimmen seien verschwunden. Aus seiner Sicht liegt beim Angeklagten eine paranoide Schizophrenie vor. Den übermäßigen Drogenkonsum bezeichnete er als Versuch der Selbstheilung. „Da wurde der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben.“
Eine Entscheidung hat die Große Strafkammer noch nicht getroffen, noch haben nicht alle Zeugen ausgesagt. Die Verhandlung wird deshalb am 23. September fortgesetzt.