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Veröffentlicht am 06.02.2025 03:31, aktualisiert am 06.02.2025 13:01

Prozess um falsche Plagiatsvorwürfe - Urteil verzögert sich

Der Angeklagte soll aus Rache großen Aufwand betrieben haben. (Archivbild) (Foto: Matthias Balk/dpa)
Der Angeklagte soll aus Rache großen Aufwand betrieben haben. (Archivbild) (Foto: Matthias Balk/dpa)
Der Angeklagte soll aus Rache großen Aufwand betrieben haben. (Archivbild) (Foto: Matthias Balk/dpa)

Vor dem Münchner Amtsgericht verzögert sich das Urteil im Prozess um mutmaßlich gefälschte Plagiatsvorwürfe. Die Verteidiger des Angeklagten stellten sieben neue Beweisanträge, die zwar allesamt abgelehnt wurden, aber dafür sorgten, dass die Plädoyers nicht wie zunächst geplant beginnen konnten. 

In dem Verfahren geht es um einen besonders skurrilen Verleumdungsfall und mutmaßlich kriminell eingefädelte Plagiatsvorwürfe. Der 70-jährige Angeklagte soll die höchst aufwendige Fälschung eines kompletten wissenschaftlichen Buches beauftragt haben. Die danach erhobenen Plagiatsvorwürfe sollten den Leiter des rechtsmedizinischen Instituts der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, Matthias Graw, treffen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Urkundenfälschung und Verleumdung vor.

Vorwurf: Wissenschaftlichen Sammelband gefälscht

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte von Ghostwritern einen vermeintlich wissenschaftlichen Sammelband aus dem Jahr 1982 zu einem rumänischen Medizinerkongress verfassen lassen. Darin seien gezielt Passagen aus der Doktorarbeit des Rechtsmediziners eingebaut worden. So habe der Eindruck entstehen sollen, Graw habe für seine Dissertation abgeschrieben. 

Eigens gedruckte Exemplare des Bandes ließ der Angeklagte - selbst Träger zweier Doktortitel - den Ermittlungen zufolge dann auf einer Auktionsplattform im Internet versteigern. Zudem soll er Plagiatsjäger beauftragt haben, die er explizit auf das Buch hinwies. Diese gingen am Ende mit ihren Ergebnissen eines vermeintlichen Plagiatsskandals an die Öffentlichkeit und informierten die Universität Hamburg, die ein Prüfverfahren einleitete.

Rache als Motiv?

Als Motiv des Angeklagten vermutet die Staatsanwaltschaft Rache. Er habe sich am Rechtsmedizinischen Institut dafür rächen wollen, dass seine Mutter nach ihrem Tod im Jahr 2020 gegen seinen Willen obduziert worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte damals Ermittlungen aufgenommen, um zu klären, woran die Frau gestorben war. Diese Ermittlungen wurden nach Angaben einer Sprecherin der Behörde allerdings schon 2021 eingestellt.

© dpa-infocom, dpa:250206-930-366616/2


Von dpa
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