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Veröffentlicht am 11.09.2025 03:32

Prozess um Störaktion bei AKW-Sprengung beginnt

Im August 2024 wurden die Kühltürme des stillgelegten Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld gesprengt. Ein Mann hatte dabei für Verzögerungen gesorgt. (Archivbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Im August 2024 wurden die Kühltürme des stillgelegten Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld gesprengt. Ein Mann hatte dabei für Verzögerungen gesorgt. (Archivbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Im August 2024 wurden die Kühltürme des stillgelegten Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld gesprengt. Ein Mann hatte dabei für Verzögerungen gesorgt. (Archivbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Vor rund einem Jahr hat ein Mann die Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld gestört. Wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs steht er nun heute (9.30 Uhr) vor dem Amtsgericht Schweinfurt. Gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte er Einspruch eingelegt.

Die Behörde hatte nach eigenen Angaben auf 60 Tagessätze zu je 50 Euro gedrungen. Der Mann war am 16. August 2024 kurz vor der geplanten Sprengung der markanten Kühltürme nahe Schweinfurt auf einen Strommast im Absperrbereich geklettert. Dadurch verzögerte sich die Sprengung um etwa eineinhalb Stunden. Die Polizei nahm den Mann damals zeitweise in Gewahrsam. 

In Sperrbereich eingedrungen

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt geht davon aus, dass sich der Mann bereits seit dem 11. August 2024 auf eine Protestaktion in Grafenrheinfeld vorbereitet hat. Obwohl es per Allgemeinverfügung vom Landratsamt verboten war, einen späteren Sperrbereich zu betreten, soll sich der Verdächtige in der Nacht vor der Sprengung in dieses Gebiet begeben haben. 

Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert zudem 7.000 Euro Schadenersatz von dem Mann. Beim Landgericht Schweinfurt sei eine entsprechende Zivilklage anhängig, sagte eine Sprecherin. Der Streitwert sei auf 12.000 Euro festgelegt worden. Der Mann soll laut dem Unternehmen auch eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er solche Störaktionen künftig sein lässt.

© dpa-infocom, dpa:250911-930-22855/1


Von dpa
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