Prozess um „Todesurteile“: „Commander“ soll in Psychiatrie | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 01.09.2022 19:12

Prozess um „Todesurteile“: „Commander“ soll in Psychiatrie

Ein Justizbeamter löst vor Verhandlungsbeginn die Handfesseln des Angeklagten (l) im Gerichtssaal im Landgericht Oldenburg. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)
Ein Justizbeamter löst vor Verhandlungsbeginn die Handfesseln des Angeklagten (l) im Gerichtssaal im Landgericht Oldenburg. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)
Ein Justizbeamter löst vor Verhandlungsbeginn die Handfesseln des Angeklagten (l) im Gerichtssaal im Landgericht Oldenburg. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)

Nach der Verbreitung von angeblichen „Todesurteilen“ über Dienste wie Telegram hat das Landgericht Oldenburg einen 55 Jahre alten Mann freigesprochen. Der selbst ernannte „Commander“ sei schuldunfähig, weil er im Wahn handelte, entschied die Kammer.

Da das Gericht den Mann als gefährlich für die Allgemeinheit einstufte, soll er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Sonst sei erwartbar, dass der Mann Straftaten begehe, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Kammer folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwältin. Sie hatte sich neben der Unterbringung in einer Psychiatrie auch dafür ausgesprochen, dass der Deutsche sein Mobiltelefon, sein Tablet, eine Schreckschusspistole und ein Küchenmesser abgeben soll. Der Verteidiger hatte einen Freispruch ohne psychiatrische Unterbringung gefordert.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte dem Mann vorgeworfen, zwischen April und November 2021 „Todesurteile“ gegen Menschen veröffentlicht zu haben. „Tod durch Erhängen“, „Tod durch Erschießen“ oder „Tod durch Giftspritze“ hieß es in den meist auf Englisch verfassten Nachrichten. Laut Anklage soll der Mann die Nachrichten über verschiedene Kanäle mit Tausenden Followern geteilt haben.

Ein Gutachter sagte vor Gericht, der 55-Jährige leide seit rund zwei Jahren an einer wahnhaften Störung, die kaum zu behandeln sei. So habe der Mann während seiner Zeit in Untersuchungshaft beantragen wollen, dass der frühere US-Präsident Donald Trump und Russlands Präsident Wladimir Putin ihn besuchen dürften. Der Wahn des Mannes sei aufgrund seines sozialen Abstiegs entstanden. Der gelernte Koch habe als Selbstständiger Insolvenz anmelden müssen. Zeitweise lebte er nach eigener Schilderung nahezu mittellos.

Der Angeklagte sagte wie schon zu Prozessbeginn, er sei „Commander“ der angeblichen Regierungsinstitution SHAEF. Das Kürzel SHAEF steht für das frühere Hauptquartier der alliierten Streitkräfte in Nordwest- und Mitteleuropa, die Institution wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs aber aufgelöst.

Nach Ansicht des Gutachters machte sich der Mann die sogenannte Reichsbürger-Ideologie zu eigen. Das Gericht bezeichnete der Angeklagte als eine Firma. Außerdem sagte er: „Das Grundgesetz ist hier nicht mehr aktiv.“

Sogenannte Reichsbürger bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und erkennen ihre Rechtsordnung nicht an. Der 55-Jährige wies dies von sich. „Ich bin kein Reichsbürger“, sagte er. „Ich vertrete keine Ideologie.“ Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:220901-99-596926/2

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