Drohungen in Corona-Zeiten: Prozess um Tod einer Ärztin | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 26.03.2025 10:07, aktualisiert am 26.03.2025 13:58

Drohungen in Corona-Zeiten: Prozess um Tod einer Ärztin

Der Angeklagte sieht sich als unschuldig. (Foto: Fotokerschi.At/Werner Kerschbaum/APA/dpa)
Der Angeklagte sieht sich als unschuldig. (Foto: Fotokerschi.At/Werner Kerschbaum/APA/dpa)
Der Angeklagte sieht sich als unschuldig. (Foto: Fotokerschi.At/Werner Kerschbaum/APA/dpa)

Im Prozess um den Tod einer österreichischen Ärztin und Corona-Impfbefürworterin steht der Angeklagte aus seiner Sicht zu Unrecht vor Gericht. Das Landesgericht Wels muss klären, ob bedrohliche Nachrichten des 61-Jährigen aus Oberbayern die Medizinerin mit in den Tod getrieben haben. 

Die Staatsanwaltschaft hat den Mann wegen gefährlicher Drohung angeklagt. Sie geht davon aus, dass er mitverantwortlich dafür war, dass die Ärztin Lisa-Maria Kellermayr im Juli 2022 im Alter von 36 Jahren Suizid verübte. Das ergebe sich aus einem psychiatrischen Gutachten und aus Aufzeichnungen der Verstorbenen, hieß es.

„Wir beobachten Sie“

„Wir beobachten Sie“, zitierte der Staatsanwalt aus einer der Nachrichten an die Österreicherin. Der Angeklagte kündigte demnach an, Kellermayr vor ein künftiges „Volkstribunal“ zu stellen und sie hinter Gitter zu bringen. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft. Mit einem Urteil wird am 9. April gerechnet. 

Der 61-Jährige sieht sich selbst als Opfer. Vor Gericht wies er mit einem „Nein“ jede Schuld von sich. Sonst äußerte er sich nicht selbst. Eine seiner Anwältinnen verlas jedoch seine Stellungnahme. Darin bestätigt der mehrfach vorbestrafte Mann, dass er die zitierten Nachrichten verfasst habe, weil er sich gegen eine Corona-Impfpflicht eingesetzt habe.

Todesdrohungen von unbekanntem Absender

Er wies jedoch darauf hin, dass Kellermayr auch Todesdrohungen mit extremen Gewaltfantasien erhalten hatte, die von einer bislang nicht identifizierten Person stammen. Diese „widerlichen“ E-Mails habe nicht er geschrieben. „Ich bin nicht derjenige, den man gesucht hat, aber derjenige, den man gefunden hat“, las die Anwältin vor. Auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft stammen diese extremen Drohnachrichten nicht von dem Angeklagten.

Er sei ein „Sündenbock“, sagte die Anwältin im Namen des 61-Jährigen. „Zugleich berührt mich das Schicksal von Frau Doktor Kellermayr“, hieß es in seiner Stellungnahme.

Ärztin investierte in teure Sicherheitsmaßnahmen

Kellermayr hatte in ihrer Arbeit als Ärztin und in Medienauftritten für die Sinnhaftigkeit der Corona-Impfung geworben. Sie hatte daraufhin Anfeindungen und Drohungen erhalten. Deswegen investierte Kellermayr in ihrer Praxis in teure Sicherheitsmaßnahmen und engagierte einen Security-Mitarbeiter. Im Juni 2022 schloss sie die Praxis aus finanziellen Gründen. Einen Monat später verübte sie Suizid.

Das Anwaltsteam des Bayern stellte seine Email- und Twitter-Nachrichten an Kellermayr als Teil der hitzigen Debatten um Corona-Einschränkungen und Impfungen während der Pandemie dar. Die Ärztin habe sich auf sozialen Medien wiederholt abfällig über Maßnahmengegner und Impfskeptiker geäußert. Sie habe die Nachrichten des 61-Jährigen nicht nur erhalten, sondern ihm auch selbstbewusst und spöttisch geantwortet.

Die Verteidigung brachte auch Details zu langjährigen psychischen Probleme der Ärztin vor. Damit stellten sie infrage, ob die Nachrichten ihres Klienten wirklich mit zu ihrem Tod geführt hatten.

Vater Kellermayrs: Tochter wurde getötet

Der Vater Kellermayrs brachte als Zeuge vor Gericht unerwartet eine neue Theorie zum Tod seiner Tochter vor: „Ich bin nicht der Meinung, dass es ein Selbstmord war“, sagte er. Wegen der technischen Umstände des Todes gehe er von einer Tötung aus. Mit seinen Argumenten überzeugte er aber vorerst weder die Richterin noch die Staatsanwälte, die keine Nachfragen zu diesem Szenario stellten.

© dpa-infocom, dpa:250326-930-414690/2


Von dpa
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