Urteilsspruch im Fall der angefahrenen Radfahrerin von Münchzell: Ein 75-Jähriger hatte sie im August 2022 in der Abenddämmerung mit seinem Auto erfasst und im Straßengraben liegen gelassen. Er sagt, er hätte den Zusammenprall für einen Wildunfall gehalten. Wegen versuchten Mordes verurteilt ihn das Landgericht Ansbach zu einer Bewährungsstrafe.
Was ist richtig, was ist falsch? Die Frage über das richtige Strafmaß treibt die große Kammer des Landgerichts an ihre Grenzen, wie Vorsitzender Matthias Held sagt. Denn an der Schuld von Hans K. (Name geändert) besteht für das Gericht kein Zweifel. Nur, gehört er auch ins Gefängnis?
Um dies herauszufinden, rekonstruiert Unfallanalytiker Volker Fürbeth die Vorgänge auf der Staatsstraße 2246 zwischen Münchzell und Kleinhaslach im Landkreis Ansbach am 3. August 2022.
Die Studentin war dunkel gekleidet, ihr Rennrad war unbeleuchtet und ohne Reflektoren, als der Wagen das Hinterrad des Fahrrades erfasste. Dabei wurde die Studentin in den Straßengraben geschleudert. Sie erlitt Lendenwirbel- und Brustverletzungen. Als sie gefunden wurde, war sie bereits unterkühlt. Noch heute leidet sie an physischen wie psychischen Beschwerden.
Das Gericht interessiert vor allem eins: Hätte Hans K. bemerken müssen, dass er einen Menschen erfasste? Oder war seine Aussage, er glaubte an einen Wildunfall, plausibel?
Mit Berechnungen und Fotonachstellungen weist Fürbeth im Prozess die Lichtverhältnisse zur vermeintlichen Tatzeit zwischen 21 und 21.15 Uhr nach. Die Sonne sei um 20.55 Uhr untergegangen, die Unfallstelle liegt in einem Wald, dementsprechend sei es dort schon duster gewesen.
Kratzer und Rückstände auf der Straße lassen ihn die genaue Stelle des Zusammenpralls bestimmen. Die Studentin war mitsamt ihres Fahrrads in den Straßengraben geschleudert worden. Anhand der Distanz zum Unfallort schätzt Fürbeth eine Geschwindigkeit des Autos von 70 und des Fahrrads von 20 Kilometern pro Stunde. Das Tempolimit ist 100 an der Stelle.
Anhand einer Untersuchung des Suzuki von Hans K. nimmt er eine Fahrt mit Abblendlicht an. Das heißt: Die normale Sichtweite beträgt 35 Meter. Bei den berechneten Geschwindigkeiten hat ein Fahrer 2,5 Sekunden, um zu reagieren. „Genug Zeit“, laut dem Gutachter. Dazu kommt: Allein schon der Zusammenprall mit einem Fahrrad klinge ganz anders als der mit einem Wild.
In seinem Plädoyer fordert Staatsanwalt Jonas Heinzlmeier eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung für den Zusammenprall mit dem Fahrrad und eine Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Unterlassen für die Fahrerflucht. Hans K. habe sich nicht um die Radfahrerin gekümmert - in der Hoffnung, dass durch deren Tod er als Verursacher des Zusammenpralls unerkannt bleiben würde.„Sie haben eine junge Frau aus dem Leben gerissen, in das sie bis heute nicht zurückgekehrt ist.“ Heinzlmeier beantragt eine Verurteilung zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis.
Verteidiger Martin Gelbricht räumt die fahrlässige Körperverletzung und sogar eine versuchte Tötung durch Unterlassen ein. Denn auch er kann nicht glaubhaft erklären, dass sein Mandant wirklich angenommen habe, er habe ein Tier anstelle eines Menschen angefahren. Allerdings schließt er den versuchten Mord aus juristischen Gründen aus und bezieht sich dabei auf Urteile höherer Gerichte. Er sieht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten in Kombination mit 3300 Euro Geldstrafe als angemessen an.
Das Gericht lässt sich Zeit mit der Beratung und verkündet das Urteil fast eine Dreiviertelstunde später als angesetzt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung und versuchten Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit unerlaubtem Verlassen des Unfallortes legte das Gericht zwei Jahre Haft auf Bewährung fest. Zusätzlich muss der Angeklagte 3600 Euro (60 Tagessätze à 60 Euro) Geldstrafe und 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der Führerschein von Hans K. wurde nach der Tat eingezogen, das Landgericht erweiterte die Sperrzeit auf weitere zwei Jahre.
Held erklärt die Überlegungen des Gerichtes: „Wie die Lichtverhältnisse interpretiert werden müssen, ist eine subjektive Bewertung.“ Darum floss die fehlende Beleuchtung und die dunkle Kleidung des Opfers ins Urteil mit ein. Hans K. habe bei einem Täter-Opfer-Ausgleich freiwillig 5000 Euro gezahlt, hat in Teilen gestanden und hatte versucht, sich beim Opfer zu entschuldigen. Er hat weder Vorstrafen noch Einträge in seiner Führerscheinakte. Auch das Alter von 75 Jahren habe eine Rolle gespielt. Darum sah die Kammer letztendlich von einer Haftstrafe ab: „Sie sind am Gefängnis haarscharf vorbei. Aber Sie kriegen diese Chance.“