„Reichsbürger“-Prozess: Reuß-Anwalt weist Vorwürfe zurück | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 23.05.2024 11:35

„Reichsbürger“-Prozess: Reuß-Anwalt weist Vorwürfe zurück

Der Hauptangeklagte Heinrich XIII. Prinz Reuß (M.) zwischen seinen Verteidigern. (Foto: Boris Roessler/dpa)
Der Hauptangeklagte Heinrich XIII. Prinz Reuß (M.) zwischen seinen Verteidigern. (Foto: Boris Roessler/dpa)
Der Hauptangeklagte Heinrich XIII. Prinz Reuß (M.) zwischen seinen Verteidigern. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Im Frankfurter Terrorprozess gegen eine mutmaßliche Gruppe von „Reichsbürgern“ hat die Verteidigung von Heinrich XIII. Prinz Reuß erneut die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. Es fehlten konkrete Tatsachen in der Anklageschrift, kritisierte Verteidiger Roman von Alvensleben vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Es handle sich um eine wertende Anklage, an der er deutliche Kritik übe.

Es sei mit Blick auf seinen Mandanten die Rede von einem „ihm verhassten Staat“. Reuß habe bisher auf Grundlage des Grundgesetzes und anderen Gesetzen gelebt und gehandelt. Es habe keine Gewalttaten gegeben und es hätte auch keine geben sollen. Von Alvensleben kritisierte erneut die Aufteilung des Verfahrens auf insgesamt drei Gerichtsstandorte in Frankfurt, Stuttgart und München. Sein Mandant könne aber nur an einem Ort seine Rechte wahrnehmen.

Begrüßung im Gerichtsaal

Zudem bat das Anwaltsteam darum, dass Reuß seine Lebensgefährtin, die ebenfalls angeklagte 40 Jahre alte Vitalia B., im Gericht begrüßen und ein paar Sätze mit ihr wechseln dürfe. Auch wenn das nachvollziehbar sei, seien beide Angeklagte in einem Strafprozess, entgegnete der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk. Da gelte die Tätertrennung. Zudem sei die Kontrolle der Gesprächsinhalte ausgesprochen schwer. Laut Bonk soll eine Begrüßung ermöglicht werden, „aber dabei muss es bleiben“. Ein inhaltlicher Austausch dürfe nicht passieren.

Von Alvensleben kritisierte auch, dass bei der Verhaftung seines Mandanten im Dezember 2022 Medienvertreter vor Ort gewesen seien. Es seien Informationen an Medienvertreter weitergeben worden und es habe dadurch eine Vorverurteilung stattgefunden. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft wiesen den Vorwurf zurück, sie hätten Informationen an Medien weitergegeben.

Verfahren unter hohen Sicherheitsvorkehrungen

Der Prozess gegen die Gruppe war am Dienstag in Frankfurt unter hohen Sicherheitsvorkehrungen gestartet. Er wird kommenden Dienstag fortgesetzt.

Die Bundesanwaltschaft wirft neun Männern und Frauen vor, Mitglieder in einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein beziehungsweise diese unterstützt zu haben. Prinz Reuß habe dabei als ein Rädelsführer agiert. Es soll ein gewaltsamer Umsturz geplant gewesen sein.

Ende April hatte in Stuttgart die Gerichtsverhandlung um den sogenannten militärischen Arm der Gruppe begonnen. In München stehen zudem ab dem 18. Juni die übrigen mutmaßlichen Mitglieder der Gruppe vor Gericht.

© dpa-infocom, dpa:240523-99-135406/4


Von dpa
north