Der Bundestag berät am Mittwochabend in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Recht auf Reparatur. Mit der geplanten Reform soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist dafür endet am 31. Juli. Der Entwurf, der im für Verbraucherschutz zuständigen Bundesjustizministerium erarbeitet wurde, sieht strengere Vorgaben für die Hersteller vor.
Die neuen Regeln bieten aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mit der verlängerten Gewährleistung einen konkreten Anreiz, sich für eine Reparatur zu entscheiden statt für die Lieferung eines neuen Produkts. Sie sagt: „Reparieren ist besser als Wegwerfen“ - für den Geldbeutel und für die Umwelt.
Schon vor der noch ausstehenden Sachverständigenanhörung zu dem Vorhaben übt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) Kritik an dem Entwurf. „Unklare Formulierungen und Vorgaben, die in der Praxis kaum umsetzbar sind, würden zusätzliche Bürokratie, Rechtsunsicherheit und unnötige Belastungen schaffen“, heißt es in einer Mitteilung. Viele Betriebe fragten sich: Wie teuer darf eine Reparatur künftig sein? Wie lange darf sie dauern? Diese Unsicherheiten bremsten das prinzipiell begrüßenswerte Ziel, durch mehr Reparaturen Ressourcen zu schonen.
Mit dem Reparaturbonus, den es in einigen Städten beziehungsweise Bundesländern gibt, hat die geplante Gesetzesänderung nichts zu tun.
© dpa-infocom, dpa:260520-930-103511/2