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Veröffentlicht am 20.05.2026 05:06, aktualisiert am 20.05.2026 10:29

Reparieren statt wegwerfen – neue Pflichten für Hersteller

Die geplante Gesetzesänderung soll die Entscheidung für eine Reparatur und gegen den Neukauf erleichtern. (Symbolbild) (Foto: Sebastian Willnow/dpa)
Die geplante Gesetzesänderung soll die Entscheidung für eine Reparatur und gegen den Neukauf erleichtern. (Symbolbild) (Foto: Sebastian Willnow/dpa)
Die geplante Gesetzesänderung soll die Entscheidung für eine Reparatur und gegen den Neukauf erleichtern. (Symbolbild) (Foto: Sebastian Willnow/dpa)

Der Bundestag berät am Mittwochabend in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Recht auf Reparatur. Mit der geplanten Reform soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist dafür endet am 31. Juli. Der Entwurf, der im für Verbraucherschutz zuständigen Bundesjustizministerium erarbeitet wurde, sieht strengere Vorgaben für die Hersteller vor. 

Worum geht es konkret?

  • Wer Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Drucker, Tablets, Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller oder E-Bikes herstellt, soll verpflichtet werden, diese während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Das gilt unabhängig von der Dauer der Produktgarantie. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur für Verträge zwischen Unternehmen. 
  • Die Geräte müssen künftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist oder eine Reparatur durch bestimmte Software-Eigenschaften verhindert, verstößt gegen das Recht auf Reparatur. In so einem Fall können Käuferinnen und Käufern dann Gewährleistung einfordern.
  • Entscheidet sich ein Verbraucher, innerhalb der Gewährleistungsfrist auf den kostenfreien Ersatz durch ein neues Gerät zu verzichten und stattdessen das mangelhafte Produkt kostenfrei reparieren zu lassen, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre.

Hubig: „Reparieren ist besser als Wegwerfen“

Die neuen Regeln bieten aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mit der verlängerten Gewährleistung einen konkreten Anreiz, sich für eine Reparatur zu entscheiden statt für die Lieferung eines neuen Produkts. Sie sagt: „Reparieren ist besser als Wegwerfen“ - für den Geldbeutel und für die Umwelt.

Praxistaugliche Vorgaben?

Schon vor der noch ausstehenden Sachverständigenanhörung zu dem Vorhaben übt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) Kritik an dem Entwurf. „Unklare Formulierungen und Vorgaben, die in der Praxis kaum umsetzbar sind, würden zusätzliche Bürokratie, Rechtsunsicherheit und unnötige Belastungen schaffen“, heißt es in einer Mitteilung. Viele Betriebe fragten sich: Wie teuer darf eine Reparatur künftig sein? Wie lange darf sie dauern? Diese Unsicherheiten bremsten das prinzipiell begrüßenswerte Ziel, durch mehr Reparaturen Ressourcen zu schonen.

Mit dem Reparaturbonus, den es in einigen Städten beziehungsweise Bundesländern gibt, hat die geplante Gesetzesänderung nichts zu tun.

© dpa-infocom, dpa:260520-930-103511/2


Von dpa
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