Wer den Rundfunkbeitrag per Überweisung und nicht per Lastschrifteinzug zahlt, muss sich auf eine Änderung einstellen. Bisher haben Überweisungszahler zu jedem Zahlungstermin eine schriftliche Aufforderung vom Beitragsservice bekommen. Diese Erinnerungshilfen fallen nun weg, informiert die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.
Betroffene erhalten dazu ein Schreiben vom Beitragsservice. Manche haben es laut Angaben des Beitragsservice schon bekommen, der Kreis der Empfänger werde jetzt schrittweise erweitert. Bis das Schreiben im eigenen Briefkasten gelandet ist, ändert sich für Betroffene zunächst nichts.
Ist das Schreiben dann aber da, gilt es Folgendes zu beachten: Es enthält eine sogenannte Einmalzahlungsaufforderung. Diese ersetzt die bisherigen regelmäßigen Zahlungsaufforderungen und führt einmalig bereits alle Zahlungstermine auf, die innerhalb eines Kalenderjahres anstehen.
Die Termine gelten fortlaufend, also auch in den kommenden Jahren. Zum Beispiel: Jedes Jahr zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Termine richten sich für jeden Beitragszahler individuell danach, seit wann man in der Wohnung wohnt.
Was die Änderung für Beitragszahler bedeutet:
Damit Beitragszahler keinen Termin versäumen, rät die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern:
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