Der gewaltsame Tod der 13-jährigen Sabine aus Unterfranken war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Mord. „Wir sind weit, weit weg von irgendeiner Affekttat. Es ging dem Angeklagten darum, dass die Sabine stirbt“, sagte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach in seinem Plädoyer in Würzburg. Der mutmaßliche Täter, ein damals 17-Jähriger, solle dafür zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt werden. Seebach sieht mehrere Mordmerkmale erfüllt wie Heimtücke, niedriger Beweggrund und eine Tat zur Verdeckung einer Straftat.
Auch der Anwalt der Schwester des Opfers, die als Nebenklägerin auftritt, plädierte auf Mord. Der Jurist wollte sich allerdings auf kein Strafmaß festlegen. „Wir haben lebenslang“, sagte Sabines Schwester nach dem Plädoyer mit Blick auf ihren Verlust.
An diesem Freitag stehen das Schlusswort des Nebenklagevertreters der Eltern und das der Verteidigung an. Das Urteil soll am 20. Dezember verkündet werden.
Der Angeklagte ist heute 48 Jahre alt, das Verbrechen auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) liegt fast 31 Jahre zurück. Der Deutsche will es laut seinen Verteidigern nicht gewesen sein. Sabine starb am 15. Dezember 1993, erwürgt und mit einem massiven Schädel-Hirn-Trauma sowie sexuell missbraucht. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube entsorgt.
Weil Mord nicht verjährt, nehmen sich Polizisten immer mal wieder ungelöste Fälle vor und lassen damals gesicherte Asservate mit neuen Techniken untersuchen. So auch in diesem sogenannten Cold Case. Und tatsächlich fanden Experten unter anderem auf der Kleidung des Opfers DNA-Spuren.
Die Erbsubstanz DNA (Desoxyribonukleinsäure) ist in allen menschlichen Zellen etwa in Blut, Speichel, Sperma oder Haaren enthalten. Mit einer Vergleichsprobe ist es möglich, die Identität eines Menschen nahezu sicher festzustellen.
Nach Angaben des Anklägers fanden sich DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort, an der Jeans-Innenseite, am Slip und an der Slipeinlage des Mädchens - unter anderem Sperma.
„Überall ist der Angeklagte Spurenverursacher, und zwar zweifelsfrei“, sagte Seebach. „Wir haben ja nur drei Tatverdächtige, aber nur einen DNA-Treffer, den des Angeklagten.“
Weil die Tat schon so lange zurückliegt, sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt. Kann die Große Strafkammer dem Angeklagten die Tat nicht nachweisen, wird er freigesprochen.
Kann seine Beteiligung an der Tat belegt werden, aber kein Mord, muss der Prozess wegen Verjährung durch ein Urteil eingestellt werden. Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die dem 48-Jährigen einen Mord nachweisen, wird es ein Urteil mit Strafzumessung geben.
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