„Bei der Sportmilliarde kann der Zeitplan nicht gehalten werden.“ Darüber informierten die Bürgermeister Uwe Emmert (CSU) in Wilhermsdorf und Claus Seifert (SPD) ihre jeweiligen Ratsgremien. Die Entwicklung hat Konsequenzen – nicht nur für zwei örtliche Projektideen.
Im Herbst 2025 hatte der Bund das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ angekündigt. Im Projektaufruf von Mitte 2025 hieß es noch: „Ende Februar 2026: Beschluss der zur Antragstellung vorzusehenden Projekte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags“. Die SPD-Kommunalpolitiker (SPK) betonten damals, das Programm solle zugleich als Modellprojekt für Bürokratieabbau dienen.
Inzwischen ist klar: Antragsteller wie die Marktgemeinde Wilhermsdorf und die Stadt Scheinfeld erfahren „frühestens nach Ostern“, so wurde den Gemeinden mitgeteilt, ob sie für eine oder mehrere eingereichte Projektskizzen tatsächlich Förderanträge stellen dürfen.
Still und leise verschob das zuständige Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) den Zeitplan. Auf seiner Internetseite heißt es nun, die eingereichten Projektskizzen würden anhand der im Projektaufruf genannten Kriterien vorgeprüft: „Auf dieser Grundlage wählt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags voraussichtlich Mitte April 2026 die Projekte aus, die für eine Förderung vorgesehen sind.“
Als Grund für die zweimonatige Verzögerung nennt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die „hohe Anzahl an eingegangenen Interessensbekundungen“. Konkret seien mehr als 3600 von Kommunen und Landkreisen eingereicht worden. Scheinfelds Bürgermeister Seifert kommentierte, er sei überrascht, dass die Bundesregierung von der Nachfrage offenbar überrascht wurde.
Die beantragte Fördersumme liege bei über 7,5 Milliarden Euro. Dem gegenüber stehen jedoch lediglich 916 Millionen Euro Programmmittel in den Bundeshaushalten der Jahre 2025 und 2026. Damit kann also nur etwa ein Achtel der angemeldeten Förderwünsche berücksichtigt werden. Oder die Fördersätze werden gesenkt, befürchtete Scheinfelds Stadtoberhaupt.
Dass das Ministerium von der Antragsflut überrascht wurde, verwundert auch neutrale Beobachter. Selbst die bundeseigene KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) verweist darauf, dass Deutschlands Kommunen im Jahr 2023 allein im Bereich ihrer Sportstätten einen „wahrgenommenen Investitionsrückstand von rund 12,12 Milliarden Euro“ aufweisen.
Auch in Wilhermsdorf und Langenzenn ist der Sanierungsbedarf groß. Die beiden Hallenbäder gelten als stark sanierungsbedürftig. Derzeit versucht man, mit dem Betrieb der Halle in Wilhermsdorf sprichwörtlich über Wasser zu bleiben. Unter Federführung der Stadt Langenzenn wurde deshalb das Interesse am Neubau eines Hallenbads angemeldet – verbunden mit der Hoffnung auf Bundesfördermittel von rund sechs Millionen Euro bei veranschlagten Gesamtkosten von 22 Millionen Euro. Um nicht ganz so viel, aber auch um einen Milllionenbetrag geht es bei der Hallenbad-Sanierung in Scheinfeld.
Wilhermsdorf selbst hat eine zweite Projektskizze zur „Sportmilliarde“ eingereicht: Für ein Vollformat-Kunstrasen-Fußballfeld auf dem Gelände des örtlichen TSV. Mit Kosten von rund 800.000 Euro wäre dieses Vorhaben deutlich günstiger als der Hallenbadneubau – entsprechend geringer fiele auch die beantragte Fördersumme aus.
Ob bei der Auswahl eher kostenintensive Projekte, mit womöglich geringerem Verwaltungs- und Prüfaufwand für das BBSR und dessen Beratungspartner, die „PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH“, oder kleinere Maßnahmen bevorzugt werden, ist in den Förderrichtlinien nicht geregelt.
Fest steht laut Auskunft des BMWSB an unsere Redaktion lediglich der weitere Ablauf: Nach der Entscheidung der Erstauswahl des Haushaltsausschusses werden die ausgewählten Kommunen vom BBSR zunächst zu einem „Antrags- beziehungsweise Koordinierungsgespräch eingeladen, an dem alle relevanten Akteure teilnehmen.“
Von einem unbürokratischen Verfahren kann dennoch kaum die Rede sein. Das Ministerium erklärt dazu: „Die entsprechende Abfragen werden auf das notwendige Mindestmaß beschränkt”. Das anschließende Bewilligungsverfahren unterliege jedoch den haushaltsrechtlichen Vorgaben für Zuwendungen des Bundes an Kommunen. Angesichts erheblicher Steuermittel müssten ordnungsgemäße und rechtskonforme Ausgaben sichergestellt werden.
Immerhin dürften dann die neu gewählten Ratsgremien der beteiligten Kommunen entscheiden, ob sie die Projekte ihrer Sportstätten mit Bundesförderung umsetzen oder darauf verzichten wollen. Auch der Landkreis Fürth hat zwei Sporthallen für die „Sportmilliarde“ angemeldet.
Nach dem Koordinierungsgespräch bleibt den Verwaltungen allerdings nur wenig Zeit: Innerhalb von vier Wochen müssen die vollständigen Zuwendungsanträge eingereicht werden. Während sich das BBSR für die Vorauswahl mehrere Monate nimmt, gilt für die Kommunen eine klare und knappe Frist.