Schnellstmöglich ausziehen? Der Irrglaube mit dem Nachmieter | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 24.08.2023 14:18

Schnellstmöglich ausziehen? Der Irrglaube mit dem Nachmieter

Nichts wie weg? Wer einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat, will oft schnell raus aus den alten vier Wänden. Doch das muss nicht zügiger gehen, nur weil man potenzielle Nachmieter präsentiert. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Nichts wie weg? Wer einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat, will oft schnell raus aus den alten vier Wänden. Doch das muss nicht zügiger gehen, nur weil man potenzielle Nachmieter präsentiert. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Nichts wie weg? Wer einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat, will oft schnell raus aus den alten vier Wänden. Doch das muss nicht zügiger gehen, nur weil man potenzielle Nachmieter präsentiert. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Lieber heute als morgen raus aus der alten Wohnung? Diesen Wunsch haben viele Mieterinnen und Mieter, die einen neuen Mietvertrag unterschrieben haben. Denn bei längerer Kündigungsfrist können sich die Mietzahlungen sonst doppeln. Was nicht wenige dann machen: Selbst auf Nachmieter-Suche gehen und dem Vermieter eine Person präsentieren, die zeitnah einziehen könnte. Dann muss er den früheren Auszug doch genehmigen? Ein Irrglaube, wie der Mieterverein München klarstellt.

Der Vermieter dürfe sich seinen Vertragspartner immer selbst suchen, so die Experten. Die Vorstellung vieler Mieter, jederzeit aus dem Mietvertrag aussteigen zu können, sofern sie ihrem Mieter nur drei mögliche Kandidaten präsentieren, sei falsch. „Das ist ein Gerücht, das sich hartnäckig hält“, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München. So eine Regelung gelte nur, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart sei. Laut Lutz-Plank kommt das aber selten vor.

Weil der Gesetzgeber die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten für zumutbar hält, müsse ein Vermieter auch nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist einen anderen Mieter suchen. Er kann darauf bestehen, dass der Vertragspartner bis zum Ende der Mietzeit die Miete überweist.

Doch auch wenn es kein Recht auf einen vorzeitigen Auszug gibt: Lutz-Plank zufolge lohnt es sich immer, beim Vermieter nachzufragen, ob eine frühere Beendigung des Mietverhältnisses möglich wäre, sofern man einen Nachmieter präsentieren kann. „Am besten hat man dann auch gleich einen Interessenten parat“, rät die Fachfrau.

© dpa-infocom, dpa:230824-99-943633/3


Von dpa
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