Der Schreck ist groß, wenn der eigene Hund beim Gassigehen Opfer eines Giftköders wird. Mitunter sind die extra als Leckerbissen getarnt, etwa als Stückchen Wurst, das zuvor mit einer giftigen Substanz behandelt wurde.
Weil solche Fallen nicht einmal für Menschen immer erkennbar sind, kann man auch seinem Hund nicht beibringen, Gefährliches von Ungefährlichem zu unterscheiden, so der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH).
Wer sein Tier schützen möchte, sollte das daher am besten über eine ganz grundsätzliche Regel in der Erziehung tun: „Die goldene Regel ist, dass Ihr Hund nur frisst, was Sie ihm erlauben“, sagt Hundetrainerin Sonja Meiburg-Baldioli gegenüber dem IVH. Das heißt: Egal, wie schmackhaft etwas erscheint, der Hund muss zuerst anzeigen, dass er etwas gefunden hat, und darf es nicht einfach aufnehmen, geschweige denn fressen.
Als Halter oder Halterin kann man sich das fragliche Objekt dann erst einmal in Ruhe ansehen. Mit einem Leckerli kann man seinen Hund belohnen, wenn er sich an diese Regel hält. So wird er sie noch mehr verinnerlichen.
Beim Erlernen der Regel sollte man seinem Hund nichts hektisch wegnehmen, was er gefunden hat. Denn er könnte daraus die Schlussfolgerung ziehen, einen Fund beim nächsten Mal lieber schnell herunterzuschlucken.
Dieser Grundsatz schützt Hunde nicht nur vor vorsätzlich gelegten Giftködern, sondern auch vor Gift, das für Ratten bestimmt war, oder gefährlichen Pflanzen. Fingerhut, Oleander, Efeu, Kirschlorbeer und Rhododendron etwa können laut dem IVH für Hunde schädlich sein. Auch auf Zwiebeln, Knoblauch und unreifen Tomaten sollten die Vierbeiner ebenfalls besser nicht herumkauen.
Die Regel „nichts unerlaubt fressen“ sollten Sie also auch im eigenen Garten durchsetzen. Tipp: Doppelt sichern Sie Ihren Hund hier ab, wenn Sie Gemüse geschützt im Hochbeet anbauen.
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