Rätinnen und Räte im Landkreis üben ein Ehrenamt aus – egal ob in den Gremien der Kommunen oder im Kreistag. Trotzdem ist damit viel Arbeit verbunden, vor allem für die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen. Als Entschädigung hierfür gibt es ein Sitzungsgeld – außer in Hagenbüchach. Doch wer bekommt wo wie viel? Wir haben die Übersicht.
Die Höhe des Sitzungsgeldes wird traditionell in den konstituierenden Zusammenkünften festgelegt – und dann meist sechs Jahre lang nicht mehr verändert, obwohl das theoretisch möglich wäre. Im Landkreis schwankt die Höhe zwischen null und 60 Euro, im Kreistag sind es neuerdings 75 Euro Entschädigung pro Zusammenkunft. Und doch hatte es in den Sitzungen auch diesmal wieder Debatten gegeben.
Die meistdiskutierte Frage dabei: Die Kommunen durchleben finanziell extrem herausfordernde Zeiten, darf man dann das Erfrischungsgeld erhöhen? Einige haben sich genau aus diesem Grund tatsächlich dagegen entschieden, beispielsweise in Uffenheim. Das wäre sonst „ein fatales Signal” nach draußen, hatten dort mehrere Stadträte angemerkt. Also erhalten die Rätinnen und Räte auch weiterhin 25 Euro pro Sitzung. Die meisten Gemeinden haben es belassen, andere haben anders entschieden – und den Betrag nach oben korrigiert. Gesunken ist er zur neuen Legislaturperiode übrigens nirgendwo.
In zahlreichen Gremien war eine Erhöhung von Verwaltungs- und/oder Bürgermeisterseite beziehungsweise mancherorts auch via Antrag von einer Rätin oder einem Rat, beispielsweise in Gutenstetten, vorgeschlagen worden. Und vielerorts ähnelte sich die Begründung: Die generelle Teuerung solle dadurch abgefedert und der Betrag an den Mindestlohn angeglichen werden, hieß es da. Wobei dabei Erhöhungsgegnerinnen und Erhöhungsgegner gerne mit dem Ehrenamtsargument dagegenhielten. Wie viel ist so ein Ehrenamt also wert? Mancherorts wurde sogar gesagt, dass eine höhere Summe dem Amt womöglich einen höheren Stellenwert in der Bevölkerung einbringen könnte.
Unter den Gemeinden sind Neustadt und Bad Windsheim mit je 60 Euro Spitzenreiter, während man in Hagenbüchach auf eine Entschädigung der Räte komplett verzichtet. Im Uffenheimer Raum liegen die Werte gerne ziemlich niedrig. Als Beispiele seien Gollhofen und Ippesheim angeführt, beide zahlen nur 15 Euro. Aber zugegeben: Die Sitzungsdauer und die Menge an Konfliktpotenzial lassen sich zwischen den Kommunen auch längst nicht immer vergleichen.
Im Kreistag hatte die Entschädigungssatzung – mit künftig 75 Euro statt wie bislang 60 Euro Sitzungsgeld – ebenfalls für Diskussionen gesorgt und sogar zwei Gegenstimmen seitens der Linken erhalten. Linken-Vertreterin Maria Streit hatte dafür plädiert, die Mittel doch lieber so einzusetzen, dass sie auch der Bevölkerung zugute kommen, was Kristin Langmann-Götz (CSU) zum Kommentar bewegte: „Wenn Sie das Geld nicht möchten, können Sie es ja spenden, das steht jedem frei.” Dafür erhielt sie Applaus.
Im Kreistag gibt es monatlich zusätzlich noch 150 Euro Pauschale pro Fraktion und nochmals 45 Euro pro Fraktionsmitglied. „Diese Beträge können durch die Fraktionen frei für die Fraktionsarbeit und die Entschädigung des Fraktionsvorsitzenden aufgeteilt werden”, heißt es dazu in den Statuten.
Wie auch in den Ratsgremien der 38 Landkreisgemeinden meist üblich, gibt es für den Kreistag ebenfalls eine Technikpauschale, damit Rätinnen und Räte ein Tablet, einen Laptop oder Ähnliches kaufen können, worauf sie ihre Unterlagen laden. Manche Kommunen wollen im Gegenzug künftig auf eine Ladung in Papierform sogar gänzlich verzichten – oder stufen ab, wie es bis zu dieser Legislatur in Diespeck üblich war: Wer dort via Papier geladen werden wollte, bekam dort nur 30 Euro Sitzungsgeld, die digital Geladenen 35 Euro.
Außerdem können Selbstständige einen Verdienstausfall geltend machen – und neuerdings kann meist sogar ein Betreuungsgeld beantragt werden, wenn für Kinder von Ratsmitgliedern beispielsweise aufgrund einer Sitzung am Abend eine spezielle Kinderbetreuung, etwa ein Kindermädchen, notwendig wird. Gabi Schmidt (UWG) bedankte sich für diese Regelung im Kreistag ausdrücklich. Früher sei es gerade für jüngere Mütter genau aus diesem Grund fast unmöglich gewesen, sich kommunalpolitisch zu engagieren. Das ändere sich nun.
Aber ist ein Sitzungsgeld überhaupt noch zeitgemäß? Kreisrat Jürgen Dierauff (CSU) hat dazu eine eindeutige Meinung: Ja. „Damit wir künftig noch Menschen animieren können, ins Gremium zu kommen.” Denn der Trend sei eindeutig: Nicht überall werden die Kandidatinnen- und Kandidatenlisten noch voll, auch fürs Bürgermeisteramt findet sich bundesweit nicht mehr in jeder Kommune eine Bewerberin oder ein Bewerber. Der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim ist diesbezüglich bislang noch gesegnet. Noch.
Und auch im Kreistag wurde die Sitzungsgelderhöhung mit einer Annäherung an den Mindestlohn begründet, als Aufwandsentschädigung samt Inflationsausgleich. Landrat Dr. Christian von Dobschütz verwies auf das, was vom Kreistag und seinen Ausschüssen geleistet wird. Mit der Fraktionsarbeit, der Vorbereitung und der Nachbereitung seien die Kreistagsmitglieder auch bei 75 Euro Sitzungsgeld noch „deutlich unter Mindestlohn”.
CSU-Kreisrat Paul von und zu Franckenstein unternahm noch eine gedankliche Reise in die Vergangenheit. Im 19. Jahrhundert, da hätten Politiker kein Geld bekommen – keine Entschädigung, keinen Cent. „Das konnten sich dann nur Reiche leisten.” Für die Spiegelbildlichkeit der Gesamtgesellschaft – ob Handwerker, Angestellter, Chefetage oder Putzfrau – sei das Sitzungsgeld also Gold wert. Damit sich auch wirklich alle in den Gremien vertreten fühlen.