Wieder Post von Ihrer Krankenversicherung, mit der Nachricht, dass der Zusatzbeitrag steigt? Oder schon länger unzufrieden, weil bei Ihrer aktuellen Kasse weniger Extraleistungen drin sind als bei der von Partner oder Arbeitskollegin?
Gute Gründe, die Krankenkasse zu wechseln - doch wohin? Die Auswahl ist groß: Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes gibt es 94 gesetzliche Krankenkassen in Deutschland (Stand: 1. Januar 2025).
Wer sich nach einer neuen Kasse umschaut, kommt nicht darum herum, verschiedene Versicherungen zu vergleichen. Checken kann man dabei diese zwei Dinge:
Beides hat sich die Zeitschrift „Stiftung Warentest Finanzen“ für insgesamt 67 gesetzliche Krankenkassen angeschaut, die insgesamt rund 98 Prozent der gesetzlich Versicherten abdecken (Ausgabe 8/2025).
Zunächst zum Zusatzbeitrag: Die Beitragssätze der Kassen setzen sich aus zwei Teilen zusammen. Der allgemeine Beitrag von 14,6 Prozent ist bei jeder Kasse gleich.
Anders ist das beim Zusatzbeitrag: Ihn können die Krankenversicherungen selbst festlegen. Die Spanne reicht laut der Stiftung Warentest von 2,18 bis 4,40 Prozent. Die günstigsten Kassen, die Versicherten bundesweit offenstehen, sind laut der Warentest-Aufschlüsselung die BKK Firmus (16,78 Prozent), hkk (16,79 Prozent) sowie die Audi BKK (17,00 Prozent).
Ein Wechsel kann einen ordentlichen Unterschied auf dem Konto machen, wie die Stiftung Warentest vorrechnet. Geht es von der teuersten in die günstigste Kasse, ist bei einem Brutto-Monatseinkommen von 3000 Euro eine jährliche Ersparnis von rund 400 Euro drin.
Gut zu wissen: Diese Summe kann allerdings geschmälert werden, weil sich durch eine Beitragsersparnis das zu versteuernde Einkommen erhöht.
Also gezielt nach einer Kasse mit einem möglichst niedrigen Zusatzbeitrag suchen? Das kann eine Strategie sein.
Wer allerdings regelmäßig Zahnreinigungen, Osteopathie-Behandlungen, Gesundheitskurse oder Reiseimpfungen in Anspruch nimmt, prüft am besten, ob die Kasse Zuschüsse dafür anbietet - und wie hoch sie ausfallen. Die Stiftung Warentest bietet online einen Vergleich von Krankenkassen und ihren Extraleistungen, der bei der Orientierung helfen kann.
Wer seine Kasse clever wählt, kann dadurch indirekt sparen - auch, wenn sie keinen besonders niedrigen Zusatzbeitrag hat.
Wunschkasse gefunden - und nun? Eine Raketenwissenschaft ist der Wechsel nicht: Voraussetzung für ihn ist allerdings, dass man schon mindestens 12 Monate in der aktuellen Krankenversicherung versichert war. Erhöht die Kasse ihren Zusatzbeitrag, besteht allerdings ein Sonderkündigungsrecht.
Eine Kündigung ist dabei stets zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. „Wer bis Ende Juli 2025 kündigt, ist ab Oktober Mitglied der neuen Kasse“, nennen die Warentester ein Beispiel.
Wer sich für eine Kasse entschieden hat, kann bei ihr einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Das geht meist online. Ein Kündigungsschreiben an die bisherige Krankenkasse ist mittlerweile nicht mehr nötig: Die neue Versicherung nimmt Kontakt zur bisherigen auf.
Die Wunschkasse prüft außerdem, ob die Voraussetzungen für den Wechsel erfüllt sind - und meldet sich mit einer Mitgliedsbestätigung und der neuen Versichertenkarte, wenn alles geklappt hat. Nun fehlt nur noch ein Schritt: Man muss den Arbeitgeber formlos über den Krankenkassenwechsel informieren.
© dpa-infocom, dpa:250716-930-802677/1