Soldat verweigert Corona-Impfung – Nächste Verfahrensrunde | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 30.10.2026 03:32

Soldat verweigert Corona-Impfung – Nächste Verfahrensrunde

Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. (Symbolbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. (Symbolbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. (Symbolbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Mehr als vier Jahre nach einer verweigerten Corona-Impfung durch einen Bundeswehrsoldaten geht das Verfahren gegen den Mann in die nächste Runde. Nun soll das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in Bamberg am Freitag (11.00 Uhr) klären, ob der Angeklagte zu Recht den Gehorsam verweigerte. Es ist nur ein Verhandlungstag angesetzt. Gegen die Gerichtsentscheidung können keine ordentlichen Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Lehrgang in Hammelburg

Der Mann war laut Anklage Anfang Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg als Lehrgangsteilnehmer eingesetzt. Weil er sich dort nicht gegen Covid-19 impfen ließ, wurde der Oberleutnant vom Oberstabsarzt untersucht, um festzustellen, ob es gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung geben könnte.

Da dies nicht der Fall war, wurde die Impfaufforderung wiederholt, aber der Soldat verweigerte weiter die Injektion. Er wurde daraufhin vom Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Auch hier verweigerte der Mann laut Anklage die Impfung. Der Fall landete vor Gericht, denn Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mussten sich in der Pandemie gegen Covid-19 impfen lassen – Duldungspflicht nennt man das.

Zwei Freisprüche

Das Amtsgericht Bad Kissingen sprach den Angeklagten im September 2023 vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung frei. Die Richterin verwies bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung angesichts sinkender Infektionsraten und bekanntgewordener Nebenwirkungen.

Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung Berufung ein, im Januar kam zum Prozess vor dem Landgericht Schweinfurt. Dieses verwarf die Berufung in der Sache. Der Angeklagte hat nach Ansicht der Kammer nicht schuldhaft gehandelt, da er sich gegen den Befehl auf die Freiheit des Gewissens berufen konnte und dies auch ernsthaft und nachhaltig gemacht habe.

Die Anklagebehörde akzeptiere auch dieses Urteil nicht und legte Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht ein. In der Vergangenheit waren bundesweit mehrere Soldaten wegen verweigerter Corona-Impfung zu Geldstrafen verurteilt worden.

© dpa-infocom, dpa:261030-930-915416/1


Von dpa
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