Staatsregierung kommentiert Cannabis-Urteil zunächst nicht | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 26.11.2025 10:36, aktualisiert am 26.11.2025 13:34

Staatsregierung kommentiert Cannabis-Urteil zunächst nicht

Kiffen verboten? Darüber hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. (Symbolfoto) (Foto: Peter Kneffel/dpa)
Kiffen verboten? Darüber hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. (Symbolfoto) (Foto: Peter Kneffel/dpa)
Kiffen verboten? Darüber hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. (Symbolfoto) (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Die Staatsregierung will das gerichtlich gekippte Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten in München zunächst nicht bewerten. „Die konkrete Urteilsbegründung des Gerichts bleibt nun zunächst abzuwarten, wir werden diese selbstverständlich genau prüfen. Insoweit bitten wir um Verständnis, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Äußerungen möglich sind“, teilte eine Sprecherin der bayerischen Schlösserverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit. 

Herber Rückschlag für Bayerns Drogenpolitik

Mitglieder der bayerischen Staatsregierung äußerten sich zunächst nicht zu dem Urteil. Die Entscheidung ist aber in jedem Fall ein herber Rückschlag für die restriktive Drogenpolitik der Staatsregierung, die die Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene nicht verhindern konnte und darum angekündigt hatte, es Kiffern im Freistaat besonders schwer zu machen. Ob der Freistaat noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt, ist offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen. 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte zuvor das seit Mai 2024 generell geltende Kiff-Verbot in dem Park sowie im angrenzenden Hofgarten und Finanzgarten für unwirksam erklärt. Die Schlösserverwaltung ist für die Parkanlagen verantwortlich und hatte das von der Staatsregierung geforderte Verbot umgesetzt. Die VGH-Richter gaben der Klage von zwei Männern statt, die in der Parkanlage Cannabis konsumieren wollen - einer zum Genuss, der zweite aus gesundheitlichen Gründen. 

Hanfverband feiert Urteil als Sieg gegen die CSU

„Heute haben wir die CSU daran erinnert, dass Bayern in Deutschland ist. Gleiches Recht für alle“, sagte Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband. Inwieweit das Urteil auch Folgen für Cannabisverbote der Schlösserverwaltung an anderen Orten in Bayern hat, blieb zunächst offen. Die schriftliche Begründung will das Gericht in den kommenden Wochen nachreichen.

„Der Bayerischen Schlösserverwaltung ist insbesondere der Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern sowie von Kindern und Jugendlichen vor den Auswirkungen von Cannabis ein besonderes Anliegen“, teilte die Sprecherin der Schlösserverwaltung mit. Das Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten München habe diese Ziele verfolgt.

© dpa-infocom, dpa:251126-930-342348/2


Von dpa
north