Stadt Dinkelsbühl widerruft Vergleich über Brandschutzauflagen
Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer verwahrt sich gegen den Vorwurf, willkürlich gehandelt zu haben. (Foto: Robert Maurer)
Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer verwahrt sich gegen den Vorwurf, willkürlich gehandelt zu haben. (Foto: Robert Maurer)
Die Stadt Dinkelsbühl hat den Vergleich mit dem Eigentümer eines Altstadthauses widerrufen. Dieser war vor dem Verwaltungsgericht Ansbach zustande gekommen. In der Sitzung hatte die Richterin deutliche Worte für das Gebaren der Stadt gefunden.