Streit um Kosten für barrierefreie Schultür
Der Landkreis Deggendorf und der Freistaat Bayern haben am Dienstag vor dem Verwaltungsgerichtshof darum gestritten, wer die Kosten für eine barrierefreie Schultür übernehmen muss. Der Landkreis fordert vom Freistaat als Arbeitgeber einer schwerbehinderten Lehrkraft, knapp 28.000 Euro für eine automatische Tür zu bezahlen, die der Lehrerin den Zugang zum staatlichen Robert-Koch-Gymnasium in Deggendorf ermöglicht. Der Freistaat hingegen meint, die Kosten seien vom Landkreis als Schulaufwandsträger zu zahlen.