„Es ist total schade, dass das Nachtleben in Bad Windsheim als so unwichtig abgestempelt wird“, sagt Karin Hertlein. Sie ist Inhaberin der „Queens Bar“ und fühlt sich gegängelt – hatte der Stadtrat doch ab Mitte August 2022 striktere Sperrzeiten für die Altstadt-Gastro erlassen. Deshalb hat Hertlein nun beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geklagt.
Genauer gesagt hat Hertlein einen Antrag auf Normenkontrolle gestellt, wie es im Fachwortschatz heißt. Zwar steht ihr Name auf dem Dokument, aber sie handle, wie sie sagt, im Namen aller Bad Windsheimer Altstadt-Kneipiers. Denn für Hertlein ist klar: Sollten die Sperrzeiten – an Werktagen von 1 bis 6 Uhr und am Samstag und Sonntag von 3 bis 6 Uhr – so bleiben, „stirbt die Altstadt“. Der Umsatz falle, sagt Karin Hertlein. Und: „Wir haben uns von Corona noch nicht richtig erholt“, das Geld in der Kasse habe längst nicht das Vor-Corona-Niveau erreicht.
Die Queens-Bar-Geschäftsführerin sieht derzeit einen „schleichenden Prozess“. Weil die Kneipen in der Bad Windsheimer Altstadt früher schließen müssen, fürchtet sie eine Abwanderungswelle nach Neustadt oder gleich in die Großstädte. „Die kommen nicht mehr nach Bad Windsheim zurück.“
Hertlein: „Langfristig wird es dann so sein, dass der Laden unwirtschaftlich wird.“ Dafür brauche es nicht viel: „Wir sind nach Corona alle am Kämpfen.“ Die Inflation, der Personalmangel. „Und wir merken, dass die Leute weniger Geld haben.“ Die Sperrzeit-Verlängerung kommt da noch oben drauf. Hertlein spricht von „Knüppeln“, die die Stadt den Kneipiers zwischen die Beine werfe. Sie fühlten sich nicht willkommen und als „Gastronomen zweiter Klasse“, sagt Karin Hertlein.
Das Thema Sperrzeit-Verordnung und Normenkontrollklage ist in Bad Windsheim kein neues. 2009 hatte der Stadtrat schon einmal ein solches Werk beschlossen, das letztlich 2010 vom Verwaltungsgerichtshof als rechtswidrig eingestuft wurde. Damals hatten Jochen Abele und seine Frau – seinerzeit Betreiber des „Jam“ – geklagt und recht bekommen. Abele ist also „ein gebranntes Kind“, wie er sagt, und hatte „mit der leidvollen Problematik schon mal zu tun“.
Obwohl die Verordnung letztlich vom Gericht kassiert worden war, hatte sie massive Auswirkungen auf die kurstädtische Kneipenkultur, sagt Hertlein. Jahre habe es gedauert, bis sich die Szene erholt hat. „Und es sind Kneipen draufgegangen.“ Eine davon: Abeles Jam. „Wir hatten durch die Sperrzeit-Verlängerung massive Einbußen.“ Mit dem Nachtgeschäft hat die Musikkulturkneipe das eine oder andere Konzert finanziert – „wir hatten Bands aus den USA und aus Japan da“, blickt der FDPler zurück. „Die Stadt hat das Jam kaputtgemacht.“
Bürgermeister Jürgen Heckel verteidigt die Verordnung indes. Niemand habe die Absicht, Kneipiers und Gastronomen zu gängeln. „Aber es gab massive Beschwerden von Anwohnern.“ Heckel spricht von Vandalismus und einem „unglaublichen Lärmpegel“ in der Altstadt – „und die Erfahrung zeigt, dass es zwischen 3 und 5 Uhr überproportional laut zugeht“. Er wolle deshalb dafür sorgen, dass die Altstadtbewohner wieder ruhiger schlafen.
Abele und Hertlein haben vollstes Verständnis für die Anlieger. Aber aus ihrer Sicht geht der Lärm vor allem von Rauchergrüppchen vor der Tür von „Problemkneipen“ aus. Dafür alle zu bestrafen, das sei „Sippenhaft“, so Abele. Schließlich gebe es rechtlich die Möglichkeit, auch gegen einzelne Betriebe vorzugehen. „Das käme schon in Frage“, sagt Heckel. Aber das sei durchaus schwierig.
Deutliche Kritik an Bürgermeister und Stadtrat äußern die Kneipiers aber vor allem wegen der schlechten Kommunikation. Sie seien nicht gehört worden, lautet Hertleins Vorwurf. „Frech“ sei das. Wenn es nicht zufällig jemand im Mitteilungsblatt gelesen hätte, hätten die Kneipen-Betreiber davon nichts gewusst.
„Kann ich denn nicht einen Brief rausschicken“, fragt Abele Richtung Stadtspitze. „Das wurde über unseren Kopf hinweg entschieden“, legt Hertlein nach. Eine Kneipe liege übrigens außerhalb der Altstadt: „Die betrifft das nicht. Das ist völlig unfair.“ Sie glaubt sogar, dass sich die Stadt mit der Sperrzeit-Verlängerung selbst ins Bein schießt. „Um 3 Uhr stehen dann alle Gäste auf einmal auf der Straße. Da freuen sich die Nachbarn erst.“ Ihre Erfahrung lehre: „Die Leute wollen nicht heim und dann haben wir noch mehr Lärm.“
Die Aussicht auf einen Erfolg der Kneipiers vor Gericht schätzen diese als gut ein. Jochen Abele sieht in der neuen 2022er-Verordnung gar eine „schlecht abgeschriebene“ Ausgabe der 2009er-Version, die bekanntlich als rechtswidrig eingestuft wurde.
Darauf angesprochen, fragt Jürgen Heckel seinen Geschäftsleiter Jürgen Boier. „Die alte Verordnung kenne ich nicht“, hallt es durch den Raum. „Die ist natürlich neu“, sagt Heckel ins Telefon. Angelehnt sei sie übrigens an das Schriftstück für die Erlanger Innenstadt – „Erlangen, eine Studentenstadt“, betont Heckel. „Ein Stück weit wundert es mich schon: Dort wird sie akzeptiert, bei uns nicht.“
In der Stadtratssitzung am Donnerstag soll das Ratsgremium beschließen, dass die Sperrzeit-Verordnung bis auf Weiteres ausgesetzt wird. Nach dem Beschluss dürften die Kneipen vorerst wieder bis 5 Uhr aufhaben und müssten dann für die „Putzstunde“ nur eine Stunde bis 6 Uhr schließen. Der Stadtrat werde die Aussetzung beschließen, zeigt sich Heckel sicher. „Was bleibt uns anderes übrig?“
Aber Heckel gibt sich kämpferisch. Einfach so fallen lassen will er die Sperrzeit-Verordnung derzeit nicht. „Wir wollen erst einmal alle Punkte abwägen.“ Nach dem Beschluss hofft man bei der Stadt Bad Windsheim auf eine Fristverlängerung seitens des Verwaltungsgerichtshofs für die Stellungnahme der Stadt.
Heckel sammelt derzeit in Gesprächen mit der Polizei, dem Rechtsamt und mit ihm vorliegenden Beschwerden Argumente für die Sperrzeit-Verlängerung. Denn ein Geräuschgutachten, wie es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof 2010 in der Urteilsbegründung gefordert hatte, liegt auch heute nicht vor. Der Bürgermeister hofft auf gesunden Menschenverstand: „Gutachten gegen Gutachten bringt uns nicht ans Ziel.“
Die Bad Windsheimer Altstadtkneipiers hoffen derweil darauf, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Verordnung – wie schon 2010 – wieder als rechtswidrig einstuft. Letztlich wird der Streit wohl vom Gericht geklärt werden müssen.
Dass die betroffenen Kneipiers nachgeben, scheint sehr unwahrscheinlich, und der Bürgermeister sieht die Sperrzeit-Verlängerung immer noch als notwendig an. Heckel: „Wenn das Gericht die Verordnung für rechtswidrig erklärt, dann habe ich für die Altstadtbewohner zumindest alles versucht, was ich kann.“ Ausgang: offen.