Ein Flug landet mehrere Stunden zu spät, weil sich der Start aufgrund eines falsch geeichten Tankwagens verzögerte: Das Landgericht Frankfurt am Main sprach Passagieren in so einem Fall eine Entschädigung nach EU-Recht zu, wie die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ berichtet.
Die Airline musste ihnen 900 Euro zahlen, weil ihr Flug aus dem mexikanischen Urlaubsort Cancún knapp vier Stunden später als geplant in Frankfurt landete.
Das Betanken gehöre zur normalen Ausübung der Tätigkeit einer Fluggesellschaft. Technische Probleme an einem einzelnen Tankwagen seien kein außergewöhnlicher Umstand, der die Airline von Entschädigungszahlungen befreit, entschied das Gericht. (Az.: 2-24 S 40/25) In dem Fall waren nur drei Maschinen betroffen, sodass das Problem direkt mit dem Betrieb dieser Flugzeuge verbunden war – und es nicht generell bestand.
Denn das ist der springende Punkt: Fällt das gesamte Treibstoffversorgungssystem eines Airports aus, sei das ein außergewöhnlicher Umstand. Dann besteht wenig Aussicht auf Entschädigung.
Weitere Passagierrechte, etwa auf Betreuungsleistungen, bleiben davon unberührt: Diese hat man bei Flugbuchungen, für die die EU-Fluggastrechte-Verordnung greift, bei großen Verspätungen und Ausfällen immer. Und zwar ungeachtet der Ursache des Problems.
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