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Veröffentlicht am 15.05.2024 13:26

Umstrittener LMU-Professor klagt gegen Kürzung

Zwei Pakete der Zeitung „Demokratischer Widerstand”. (Foto: Paul Zinken/dpa)
Zwei Pakete der Zeitung „Demokratischer Widerstand”. (Foto: Paul Zinken/dpa)
Zwei Pakete der Zeitung „Demokratischer Widerstand”. (Foto: Paul Zinken/dpa)

Der Münchner Universitätsprofessor Michael Meyen klagt gegen die zeitweise Kürzung seiner Dienstbezüge wegen seiner Nebentätigkeit für die umstrittene Wochenzeitung „Demokratischer Widerstand“. Meyen richte sich mit der Klage gegen eine Disziplinarverfügung der Landesanwaltschaft, mit der eine Kürzung seiner Dienstbezüge um 10 Prozent für die Dauer von 15 Monaten angeordnet worden sei, teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts München mit. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über die Klage berichtet.

Eine Begründung der Klage liegt demnach bislang nicht vor. Aufgrund der Klage tritt die Disziplinarverfügung zunächst nicht in Kraft, wie ein Sprecher der Landesanwaltschaft mitteilte. Anfragen der Deutschen Presse-Agentur mit der Möglichkeit Stellung zu nehmen, ließ Meyen bisher unbeantwortet.

Meyen lehrt am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung (IfKW) an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München. Im Frühjahr 2023 war er in die Kritik geraten, weil er mehrfach eine Medienkolumne in der umstrittenen Wochenzeitung veröffentlichte und zwei Ausgaben lang als Mitherausgeber geführt wurde. Die im März 2020 gegründete Zeitung „Demokratischer Widerstand“ mit Sitz in Berlin war im Umfeld der sogenannten Hygienedemos entstanden. Sie bietet radikalen Pandemie-Leugnern und Verschwörungsideologien eine Plattform. In den Artikeln und auf der Website ist wiederholt etwa von einer „Corona-Lüge“, „Fake-Pandemie“ und einer „Corona-Diktatur“ die Rede.

In einem Beitrag auf der Website „Freie Akademie für Medien und Journalismus“ hat sich Meyen ausführlich zu den Vorwürfen gegen ihn geäußert. Er zieht dabei unter anderem in Zweifel, dass sein Engagement für die Zeitung „Demokratischer Widerstand“ seine Verfassungstreue in Frage stellt. Zu der drohenden Kürzung seiner Bezüge schreibt Meyen, die Strafe würde ihn nicht ruinieren. Zehn Prozent weniger Gehalt seien machbar.

© dpa-infocom, dpa:240515-99-41983/3


Von dpa
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