Ob es das Surfboard ist oder die Handtücher, die noch mitmüssen: Zusätzliches Gepäck auf dem Autodach unterzubringen, kann die Urlaubsreise retten. Doch insgesamt darf das Fahrzeug nicht zu schwer werden, wie Vincenzo Lucà vom Tüv Süd erklärt. Und für die Dachlast gibt es noch mal eine gesonderte Gewichtsgrenze.
Jedes Auto hat ein zulässiges Gesamtgewicht, das im Kfz-Schein unter F.1 steht. Wer also in den Urlaub fährt, muss dafür Folgendes zusammenzählen:
Ein Beispiel: „Wenn Sie ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500 Kilogramm haben und das Auto selbst schon 1100 Kilo wiegt“, sagt Vincenzo Lucà, „dann bleiben Ihnen noch 400 Kilo zum Zuladen.“ Bei mehreren Passagieren und Dachgepäckträger bleiben möglicherweise nur noch rund 100 Kilo für das reine Gepäck. Und das ist nicht alles.
„Das große Fragezeichen ist allerdings das Auto“, sagt der Tüv-Süd-Sprecher. „Im Normalfall wiegt ein Auto mehr, als im Fahrzeugschein steht.“
Sein Tipp: Mit dem unbeladenen, aber voll getankten Auto einmal auf eine öffentliche Waage fahren, die es in jeder Gemeinde gibt. „Das Ergebnis kann sich um 50, 60 oder sogar 100 Kilo von der Angabe im Schein unterscheiden.“
Was auf das Dach darf, ist - im Rahmen des Gesamtgewichts - noch einmal extra begrenzt. Dieser Wert steht nicht in den Fahrzeugpapieren, sondern in der Bedienungsanleitung des Pkw.
Normalerweise liegt die erlaubte Dachlast zwischen 50 und 100 Kilogramm. „Wenn der Träger schon 10 Kilo wiegt und die Box vielleicht auch noch mal so viel, weiß man, wie viel an Gepäck noch hinein darf“, sagt Vincenzo Lucà.
Es muss also einiges gerechnet werden, bevor das Auto voll beladen auf Reisen gehen kann. Um das Gepäck zu wiegen, empfiehlt der Vincenzo Lucà eine Kofferwaage. Die Mühe vor der Abfahrt zahlt sich aus, wenn man mit einem zulässig beladenen Auto sicher fährt und in einer Kontrolle nichts zu fürchten hat.
„Ein Polizeibeamter kann es überprüfen, wenn er der Ansicht ist, dass ein Auto überladen ist“, sagt Lucà. Übersteige das Gesamtgewicht das Erlaubte über 20 Prozent, sei je nach Höhe der Überladung ein Bußgeld 95 und 230 Euro plus Punkt in Flensburg fällig. Und weiterfahren darf man erst dann, wenn das Übergewicht abgeladen ist.
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