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Veröffentlicht am 10.05.2026 09:14

Urteil im Prozess gegen Ex-OB Wolbergs erwartet

Im Parteispenden-Prozess gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wird das Urteil erwartet. (Archivbild) (Foto: Armin Weigel/dpa)
Im Parteispenden-Prozess gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wird das Urteil erwartet. (Archivbild) (Foto: Armin Weigel/dpa)
Im Parteispenden-Prozess gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wird das Urteil erwartet. (Archivbild) (Foto: Armin Weigel/dpa)

In der Neuauflage des Korruptionsprozesses gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs soll am Mittwoch (13. Mai) vor dem Landgericht München I das Urteil verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine zweieinhalbjährige Haftstrafe für neun Fälle der Vorteilsnahme. Die Verteidigung forderte Freispruch und im Fall einer Verurteilung seines Mandanten eine Bewährungsstrafe. Wolbergs wies die Vorwürfe einmal mehr zurück. 

In den neun Fällen der Vorteilsnahme sind zwei enthalten, für die Wolbergs im ersten Verfahren 2019 bereits rechtskräftig verurteilt worden ist. Hier muss noch über die Strafe entschieden werden. Die Staatsanwaltschaft hat die zwei Fälle in ihrem Strafmaß eingerechnet. Die Verteidigung beantragte hierfür eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Vor dem Urteilsspruch muss noch über einen Antrag entschieden werden.

In dem Prozess geht es um die Frage, ob der Politiker wusste, dass ein Unternehmer ihn sich mit Spenden mit Blick auf künftige Bauprojekte in der Stadt möglicherweise gewogen machen wollte. In einem Prozess 2023 hatte der Bauträger dies über seine Verteidigerin gestanden und wurde zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Wolbergs deutete in seinem letzten Wort vergangenen Mittwoch an, der Bauträger könnte das Geständnis lediglich abgelegt haben, um das Verfahren gegen sich zu beenden.

Staatsanwalt: Keine Gefälligkeiten

Nach Überzeugung der Anklagebehörde wusste Wolbergs, dass ihm von einem Bauträger durch Wahlkampfspenden sowie Kostenerlass bei Renovierungsarbeiten Vorteile gewährt wurden - und dass diese auf seine Dienstausübung abzielten. Wolbergs sei klar gewesen, dass ihm der Unternehmer keine Gefälligkeiten habe zukommen lassen, sondern dass er sich dafür etwas versprach. Der Staatsanwalt sprach von einer „hohen kriminellen Energie“. Zudem soll Wolbergs erkannt haben, dass die Einzelspenden letztlich von dem Bauträger stammten.

Der Staatsanwalt berücksichtigte zugunsten des Angeklagten unter anderem die lange Verfahrensdauer und die U-Haft.

Verteidiger: Aussage gegen Aussage

Dass die Spenden unter 10.000 Euro lagen und somit nicht veröffentlicht werden mussten, sei schlicht rechtmäßig und übliche Praxis, führte der Verteidiger aus. Sein Mandant weise zurück, gewusst zu haben, dass der Bauträger ihn sich gewogen machen wollte. „Hier steht Aussage gegen Aussage.“ Er kritisierte, dass der Bauträger in dem aktuellen Verfahren in dieser Frage nicht als Zeuge gehört worden ist. 

Der Verteidiger führte zugunsten seines Mandanten unter anderem die lange Verfahrensdauer an, die mediale Berichterstattung und die U-Haft. Wolbergs habe beruflich und finanziell alles verloren, seine Existenz sei ruiniert. „Die Vorstellung, dass der Angeklagte jetzt noch ins Gefängnis gehen soll, setzt dem Ganzen die Krone auf.“

In seinem letzten Wort konterte Wolbergs verschiedene Aspekte aus dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. „Ich nehme nur mein Recht wahr, mich gegen etwas zu wehren, was ich für falsch halte. Sie meinen, in meinen Kopf schauen zu können, das können Sie aber nicht“, sagte er und versicherte: „Es hat nie, nie, nie von mir eine Entscheidung gegeben für irgendeinen, der gespendet hat.“

Komplexes Verfahren

Der Prozess vor dem Landgericht München I ist eine teilweise Neuverhandlung des zehnmonatigen Verfahrens vor dem Landgericht Regensburg in den Jahren 2018/19. Damals wurde der Kommunalpolitiker wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt, blieb aber straffrei. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen.

Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2021 in Teilen aufgehoben, als zu milde beanstandet und zur Neuverhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I verwiesen.

© dpa-infocom, dpa:260510-930-59417/1


Von dpa
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