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Veröffentlicht am 06.12.2023 17:37

Urteil zu abgetrenntem Kopf vor Gericht von BGH bestätigt

Die Polizei hatte den Bereich vor dem Bonner Landgericht nach Fund des abgetrennten Kopfes abgesperrt. (Foto: Thomas Banneyer/dpa)
Die Polizei hatte den Bereich vor dem Bonner Landgericht nach Fund des abgetrennten Kopfes abgesperrt. (Foto: Thomas Banneyer/dpa)
Die Polizei hatte den Bereich vor dem Bonner Landgericht nach Fund des abgetrennten Kopfes abgesperrt. (Foto: Thomas Banneyer/dpa)

Es ist ein bizarrer Fall, in dem der Bundesgerichtshof (BGH) nun das Urteil der Vorinstanz bestätigt hat: Ein Mann hatte im Sommer 2022 einen menschlichen Kopf vor ein Bonner Gerichtsgebäude gelegt. Im Januar hatte das dortige Landgericht den damals 39-Jährigen deshalb wegen Störung der Totenruhe zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.

Der BGH verwarf nun die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. Ekkehard Appl, Vorsitzender des zweiten Strafsenats, sagte bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe: „Der Fall ist damit abgeschlossen und der Tote kann seine Ruhe finden.“ (Az. 2 StR 270/23)

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Mann den Kopf seines an Tuberkulose gestorbenen Freundes im Juni 2022 vor das Gericht gelegt. Beide waren obdachlos. Ob der Mann den Kopf zuvor auch abgetrennt hatte, konnte das Gericht nicht mit Sicherheit feststellen. Im Verfahren hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen. Seine Motivation blieb unklar.

Schock bei Passanten

Zeugen hatten sich im Prozess vor dem Landgericht schockiert von dem Anblick gezeigt, der sich ihnen bot. Eine Frau berichtete, dass ihr Sohn gerufen habe: „Mama, Mama, da liegt ein Kopf.“ Sie selbst habe das zunächst für einen makabren Scherz gehalten.

In der Verhandlung vor dem BGH bemängelte die Verteidigerin des Mannes vor allem die rechtliche Würdigung des Landgerichts. Den Tatbestand der Störung der Totenruhe sah sie nicht erfüllt. Daher hätte ihr Mandant freigesprochen werden müssen. Der Mann selbst war nicht nach Karlsruhe gekommen. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft kritisierte unter anderem, das Landgericht habe aus den Indizien Schlüsse gezogen, die so nicht nachvollziehbar seien.

Der Senat entschied jedoch anders. Richter Appl verwies bei der Verkündung darauf, dass die Feststellung der Schuldfähigkeit rechtsfehlerfrei gewesen sei. Auch habe das Gericht klargemacht, warum es nicht zweifelsfrei feststellen konnte, wer den Kopf abgetrennt hatte. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:231206-99-204115/3


Von dpa
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